Richter haben keinen Anspruch auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und auf Gutschrift von Zeitguthaben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.

Der Kläger, der vor seinem Ruhestand zuletzt als Richter am Landgericht in Hessen tätig war, stellte noch während seines aktiven Richterdienstes Antrag auf Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos. Antrag, Klage und Berufung sind ohne Erfolg geblieben.

Das BVerwG begründete seine Entscheidung damit, dass der von Richtern geschuldete Einsatz sich nach dem Arbeitspensum bestimme und nicht wie bei Beamten nach konkret vorgegebenen Arbeitszeiten. Ein Lebensarbeitszeitkonto setzt jedoch die normative Festlegung einer Wochenarbeitszeit voraus. Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen.

Zum Thema Lebensarbeitszeitkonto berät audalis seit fast 20 Jahren und bietet eine einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten an – sofern Sie kein Richter sind 😉.

In seinem Interview mit der Berliner Morgenpost gewährt Patrick Geißler LL.M., Rechtsanwalt und Partner unseres Berliner audalis-Standorts, einen Blick hinter die Kulissen. Er beschreibt, was das Besondere an den Rechtsanwälten bei audalis ist, warum Mandanten mit uns eine gute Wahl treffen und was wir wiederum von unseren Mandanten erwarten. Darüber hinaus geht es um die Bedeutsamkeit von Zeitwertkonten und Altersteilzeit. Das vollständige Interview können Sie hier lesen.

Im seinem Acht-Punkte-Plan zur Bewältigung der Corona-Krise empfiehlt der BDI sog. „negative Zeitwertkonten“ zu ermöglichen. Unternehmen können mit diesem Ansatz besonders schnell und flexibel auf etwaige Arbeitsausfälle reagieren. audalis unterstützt und berät Sie gerne zum Thema Arbeitszeit- / Zeitwertkonten.



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