Was versteht man unter Zeitwertkonten?
Zeitwertkonten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, Teile ihres Gehalts oder ihrer Arbeitszeit (z.B. Überstunden, Resturlaub usw.) flexibel anzusparen. So können sie später Arbeitszeitreduzierungen oder sogar längere Auszeiten finanzieren – bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und vollem Sozialversicherungsschutz. Dieses Modell schafft mehr Flexibilität für beide Seiten und unterstützt eine bessere Work-Life-Balance.
Ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einräumen, Entgeltbestandteile oder in Geld umgewandelte oder bewertete Zeitbestandteile steuer- und sozialversicherungsfrei in sogenannte Wertguthaben umzuwandeln und anzusparen, um diese dann zur Finanzierung einer Freistellungsphase oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit) zu verwenden. In der Vergangenheit wurden diese Zeitwertkonten meist für die Altersteilzeit und hier insbesondere die Altersteilzeit im Blockmodell genutzt.
Hierbei spart der Arbeitnehmer in der sogenannten Ansparphase ein Wertguthaben an, indem er Entgeltbestandteile oder Prämien oder nicht genommenen Urlaub in dieses Wertguthaben einzahlt. In der Abspar- oder Freistellungsphase wird dem Arbeitnehmer dann dieses Wertguthaben ratierlich ausgezahlt, so dass er früher in den Vorruhestand gehen kann, ohne Abschläge bei seiner Rente befürchten zu müssen. Die Bundesregierung förderte diese Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2009, indem sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Absparphase einen monatlichen Zuschuss in Form eines Aufstockungsbeitrages gewährte. Bedingung war damals, dass der Arbeitgeber einen jungen Arbeitslosen dafür einstellte und auf diese Weise der Jugendarbeitslosigkeit begegnete.
Aus dieser Anfangsidee entwickelten sich verschiedene andere Zeitwertkontenmodelle. Für viele Unternehmer heute ist es gar nicht mehr wünschenswert, ältere Arbeitnehmer mit dem Altersteilzeit-Blockmodell früher in den Vorruhestand zu schicken, denn sie benötigen diese Wissensträger dringend in ihren Unternehmen. Aber auch die Arbeitnehmer setzen mittlerweile andere Prioritäten: Da die Gesellschaft und damit jeder Einzelne im Kontext des demographischen Wandels immer älter wird, möchten viele Arbeitnehmer auch im höheren Alter weiterarbeiten. Hierfür bietet sich die Arbeitszeitreduzierung im Alter an: Wie gehabt wird ein Wertguthaben in der Ansparphase angespart. In der Absparphase dann allerdings erfolgt die Freistellung nicht im Block, sondern so wie es sich der Arbeitnehmer wünscht – zum Beispiel mit einem verlängerten Wochenende und der Erwerbstätigkeit von Dienstag bis Donnerstag oder mit einer täglichen Reduzierung der Arbeitszeit. Aber auch für die junge Generation bietet ein Zeitwertkonto erheblichen Nutzen, denn es verschafft die Möglichkeit, das angesparte Wertguthaben flexibel für längere Zeiten der Freistellung zu verwenden, z.B. zur Betreuung von Kindern oder Eltern oder für Sabbaticals.
Das alles ist möglich bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis, fortlaufender Bezahlung, vollem Sozialversicherungsschutz und einem Insolvenzschutz, der den Verlust des Wertguthabens im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers verhindert.
Funktionsweise der Zeitwertkonten
Grundlage für Zeitwertkonten ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, z.B. kollektiv durch eine Betriebsvereinbarung oder individuell durch einen Einzelvertrag (Wertguthabenvereinbarung). Der Aufbau des Wertguthabens erfolgt durch die Einbringung von Arbeitsentgelt oder aber auch sämtlicher geldwerten Entgeltbestandteile, wie z.B. Anteile laufender Bezüge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden etc.). Desgleichen können Stunden aus Gleitzeitguthaben, Mehrarbeit oder nicht verbrauchte Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) oder auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge dem Wertguthaben gutgeschrieben werden.
Diese Einbringungsmöglichkeiten , eine mögliche Partizipation an der Wertentwicklung des Wertguthabens, falls es vom Arbeitgeber verzinslich angelegt werden kann, ebenso wie die Verwendung des Wertguthabens müssen sorgfältig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden, damit sowohl die betrieblichen Interessen als auch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers angemessen Berücksichtigung finden. Nur so kann im Unternehmen ein Zeitwertkontenmodell implementiert werden, das beiden Seiten gerecht und zu einem Erfolg wird.
Der Arbeitgeber muss außerdem entscheiden, wie er das bereits verdiente Geld der Arbeitnehmer am besten anlegt und vor allem sichert, um es für die Absparphase bereit zu halten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann er Guthaben, Wertpapiere oder Rückdeckungsversicherungen verpfänden, Bürgschaften stellen oder anderweitige Vereinbarungen z.B. mit Unterstützungskassen, Banken oder Versicherungen treffen oder sogar eigene Gesellschaften zur Auslagerung dieser Wertguthaben gründen und betreiben.
Dieses Wertguthaben muss aber stets gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV), geändert durch das Flexi II Gesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2009, durch eine Absicherung gegen den Insolvenzausfall geschützt werden.
In der letzten Phase des Zeitwertkontenmodells wird das Wertguthaben auf Antrag des Arbeitnehmers, wie in der betrieblichen Vereinbarung geregelt, durch Freistellung abgebaut.
Die Arten
Lebensarbeitszeitkonten und weitere Arbeitszeitkonten verständlich erklärt:
Zeitwertkonten sind in Geld geführte Arbeitszeitkonten, die das Ziel einer sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung während seines Berufslebens oder vor dem Beginn der gesetzlichen Rentenbezugsphase verfolgen. Bei Letzterem spricht man oft von einer Vorruhestandslösung, die zum Beispiel in Form von Altersteilzeit realisiert werden kann. Zeitwertkonten, die eine Freistellungsphase während der Erwerbsphase finanzieren, bezeichnet man als Langzeitkonten; Zeitwertkonten, die ausschließlich Vorruhestandsmodelle von Arbeitnehmern finanzieren, werden in der Regel als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Bei Arbeitszeitkonten in Form von Lebensarbeitszeitkonten oder vergleichbaren Modellen wird stets ein Wertguthaben zugunsten des Arbeitnehmers gebildet, welches der Arbeitgeber durch geeignete Insolvenzsicherungsmaßnahmen gegen Verlust in der Insolvenz schützen muss.
Wertguthabenfreie Arbeitszeitkonten als Alternative zu Lebensarbeitszeitkonten:
Neben Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten gibt es Arten von Arbeitszeitkonten, die keine Wertguthaben bilden bzw. abbilden. Zu ihnen zählen zunächst die im Arbeitszeitrecht und bei tariflichen Vereinbarungen weit verbreiteten Kurzzeitkonten, die überwiegend in Zeit geführt werden und nur ausnahmsweise Wertguthaben darstellen. Diese Konten hat der Gesetzgeber daher nicht den Regelungen des Flexi-II-Gesetzes unterworfen und sie sind nicht als Wertguthaben mit den damit zusammenhängenden Regelungspflichten zu behandeln. Kurzzeitkonten haben, anders als etwa die Lebensarbeitszeitkonten, primär den Zweck, Beschäftigungsschwankungen aufzufangen und auszugleichen, die durch etwaige Produktions- und Auftragsschwankungen entstehen. Auch zu den Kurzzeitkonten zählen in der Regel die Flexi-Konten, durch die ebenfalls keine Wertguthabenbildung ausgelöst wird. Auch Flexi-Konten haben das Ziel, Beschäftigungsschwankungen entgegenzuwirken, jedoch kann dies im Vergleich zu den Kurzzeitkonten auch schon einmal über einen längeren Zeitraum von 6 – 12 Monaten der Fall sein.
Kurzzeitkonten
Ein Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit erfolgt unterjährig, so dass ein Insolvenzschutz nicht notwendig ist.
Langzeitkonten
Da Arbeitsentgelt über einen längeren Zeitraum angespart wird und beim Arbeitgeber ver-bleibt, ist ein Insolvenzschutz notwendig.
Lebensarbeitszeitkonten
Sie dienen in der Regel dazu, im Laufe des Erwerbslebens temporäre Freistellungen von der Arbeit zu ermöglichen.
Altersteilzeit (ATZ)
Sie dient am Ende des Erwerbslebens ausschließlich dem vorgezogenen Ruhestand oder der Arbeitsreduzierung vor dem Rentenreintritt.
Im Blockmodell
Die Anspar- oder Arbeitsphase wird abgelöst von der Freistellungsphase.
Arbeitszeitreduzierung
Die Anspar- oder Arbeitsphase wird abgelöst von der Arbeitszeitreduzierung.
Die Unterschiede
Arbeitszeitkonten klar unterscheiden: Gleitzeitkonten sind keine Zeitwertkonten!
Bei sogenannten Gleitzeitkonten bzw. Jahresarbeitszeitvereinbarungen handelt es sich zwar ebenfalls um Arbeitszeitkonten, sie sind jedoch im Gegensatz zu Lebensarbeitszeitkonten usw. keine Zeitwertkonten. Ziel ist es hier daher auch nicht, eine die Zeitwertkonten prägende vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung zu erreichen, sondern vielmehr, die Mitarbeiter innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen selbst über die Lage und die Dauer ihrer Tages- und Wochenarbeitszeit entscheiden zu lassen. Tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden werden mit der jeweiligen Regelarbeitszeit abgeglichen, woraus sich entsprechende Plus- und Minusstunden ergeben, die durch einen Freizeitausgleich oder einen notwendigen Arbeitseinsatz kompensiert werden. Gleitzeitkonten sind damit ein flexibles Arbeitszeitsteuerungsinstrument und kein Instrument zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit, wie es bei Zeitwertkonten der Fall ist.
audalis Zeitwertkonten:
für Altersteilzeit, Vorruhestand & mehr!
Die Zeitwertkonten bzw. Arbeitszeitkonten von audalis sind für Unternehmen verschiedenster Art geeignet, unabhängig von ihrer Größe oder Branchenzugehörigkeit. Für Arbeitgeber sind sie Werkzeug zur Erhöhung der Mitarbeiterloyalität (Benefit) und audalis bietet ihnen Komplettlösungen – nicht nur für den Vorruhestand, sondern auch für die Altersteilzeit und die Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit ihrer Arbeitnehmer. Dem Arbeitnehmer bieten sie Flexibilität bei der Lebensplanung und ein hohes Maß an Sicherheit dank Insolvenzsicherung.
Pflege-, Elternzeiten und Sabbaticals
Ein Zeitwertkonto, also ein Wertguthaben über erarbeitetes, jedoch nicht ausgezahltes Arbeitsentgelt, ermöglicht die individuelle Regelung verschiedenster Freistellungen, etwa für ein Sabbatical oder vergleichbare berufliche Auszeiten, für Vorruhestand oder Altersteilzeit oder auch für Weiterqualifizierungs-, Pflege- oder Elternzeiten mithilfe eines Lebensarbeitszeitkontos. Der Vorteil: Ein audalis-Zeitwertkonto geht immer mit der Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses, der Bezahlung und des Sozialversicherungsschutzes in vollem Umfang einher. Vom Altersteilzeit- oder Langzeitkonto bis hin zum Kurzzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto – audalis bildet sämtliche Arten von Zeitwertkonten ab.
Insolvenzsicherung
Bei einem Lebensarbeitszeitkonto, aber auch jedem anderweitigen Zeitwertkonto ist die Frage nach der Insolvenzsicherung elementar. Daher wird durch den Sicherungsvertrag, den der Arbeitgeber und audalis als Treuhänder miteinander schließen, automatisch auch die Verwaltung der Wertguthaben sowie die Insolvenzsicherung etabliert. Mit der geprüften und seit mehr als 20 Jahren bewährten Insolvenzsicherung sind Arbeitnehmer bei Sabbatical, Altersteilzeit, Vorruhestand & Co. buchstäblich auf der sicheren Seite.
Sie möchten mehr über die audalis Zeitwertkonten erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern zum Lebensarbeitszeitkonto, zur Altersteilzeit, zu Vorruhestandsregelungen, zu Sabbaticals und anderen Lösungen!
Für Altersteilzeit und Zeitwertkonten gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
Altersteilzeit
- gesetzliche Pflicht gem. § 8a AltTzG „..., ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben (...) in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern.“
Zeitwertkonten
- gesetzliche Pflicht gem. § 7e Abs. 1 SGB IV (nach FLEXI II) „... Die Vertragsparteien treffen (...) Vorkehrungen, um das Wertguthaben (...) gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern (...)“
Für Altersteilzeit und Zeitwertkonten gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
Altersteilzeit
- gesetzliche Pflicht gem. § 8a AltTzG „..., ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben (...) in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern.“
Zeitwertkonten
- gesetzliche Pflicht gem. § 7e Abs. 1 SGB IV (nach FLEXI II) „... Die Vertragsparteien treffen (...) Vorkehrungen, um das Wertguthaben (...) gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern (...)“
Notwendige Verträge
- Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
– kollektiv: Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage
– individuell: Einzelvertrag
– audalis: Unterstützung durch Musterverträge und Beratung
- Sicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und den audalis-Treuhändern:
Keine aktive Einbeziehung der einzelnen Arbeitnehmer erforderlich - Insolvenzsicherung: Verpfändung von Finanzprodukten aller Art oder Stellung anderer geeigneter Sicherheiten
Mögliche Sicherungsmittel
Die Produkte und Anbieter zur Anlage der Sicherungsmittel sind vom Arbeitgeber frei wählbar (einzige Voraussetzung: Kompatibilität mit dem audalis-Zeitwertkontenmodell).
Dazu kann der Arbeitgeber seinen eigenen Finanz- / Vermögensberater, seine Hausbank oder einen Finanzdienstleister seiner Wahl konsultieren. audalis bietet auf Wunsch Unterstützung durch die Vermittlung von kompetenten Anbietern.
Als Sicherungsmittel stehen zur Auswahl:
- Guthabenkonten, Termingelder
- Wertpapier- oder Fondsdepots
- Einzelwertpapiere sowie Fonds mit und ohne Garantie
- Rückdeckungsversicherungen
- Bankbürgschaften oder Bankgarantien