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Die Zeitwertkonten bzw. Arbeitszeitkonten von audalis sind für Firmen verschiedenster Art geeignet, unabhängig von der Größe sowie ihrer Branchenzugehörigkeit.
Zeitwertkonten ermöglichen es Arbeitnehmern, durch den Verzicht auf Gehalt oder Arbeitszeit ein persönliches Guthaben aufzubauen.
Dieses kann später für Freistellungsphasen wie Sabbaticals, Weiterbildung, Arbeitszeitreduzierung oder den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden.
Für Arbeitgeber bieten sie eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig zu binden und flexible Arbeitszeitmodelle zu fördern.
Zeitwertkonten sind das wesentliche Instrument zur flexiblen Gestaltung von (Lebens-) Arbeitszeit:
Arbeitnehmer können Teile der Vergütung, von Überstunden oder Urlaub als Wertguthaben (auf ihrem Zeitwertkonto) ansparen und später für eine bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung nutzen.
Vorteile:
Voraussetzungen:
Die Zeitwertkonten bzw. Arbeitszeitkonten von audalis sind für Firmen verschiedenster Art geeignet, unabhängig von der Größe sowie ihrer Branchenzugehörigkeit.
Durch unsere jahrelange Erfahrung und unser Know-how können wir Ihnen eine einfache, auf Sie zugeschnittene Lösung anbieten.
Gemeinsam mit unseren hervorragenden Partnern schaffen wir ideale Lösungen und halten dabei die Kosten so gering wie möglich.
Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten (Altersteilzeit-, Langzeit-/Lebensarbeitszeit-, Kurzzeitkonten) sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche. Die Wertguthabenverwaltung und der Insolvenzschutz bedürfen lediglich des Abschlusses eines Sicherungsvertrages zwischen Arbeitgeber und audalis-Treuhändern. Rechtliche Grundlage ist ein abstraktes Schuldversprechen und die insolvenzfeste Verpfändung von Sicherungsgut in Form von Guthaben, Wertpapieren, Rückdeckungsversicherungen oder die Stellung von Bankbürgschaften. Zusätzlich werden die Arbeitnehmer mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter gesichert. Das Sicherungsmodell wurde gutachterlich durch einen namhaften Insolvenzrecht-Professor geprüft und ist seit über 10 Jahren erfolgreich in der Anwendung.
Moderne Personaloptimierung und -steuerung • Flexibilisierung der (Lebens-)Arbeitszeit
individuelle Vorruhestandslösungen • zukunftsweisendes Personalmanagement
Ein Arbeitgeber kann für seine Mitarbeiter die Möglichkeit einräumen, Entgeltbestandteile oder in Geld umgewandelte oder bewertete Zeitbestandteile, steuer- und sozialversicherungsfrei in sogenannte Wertguthaben umzuwandeln und anzusparen, um diese dann zur Finanzierung einer Freistellungsphase oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit) zu verwenden. In der Vergangenheit wurden diese Zeitwertkonten meist für die Altersteilzeit und hier insbesondere die Altersteilzeit im Blockmodell genutzt.
Hierbei spart der Arbeitnehmer in der sogenannten Ansparphase ein Wertguthaben an, indem er Entgeltbestandteile oder Prämien oder nicht genommenen Urlaub in dieses Wertguthaben einzahlt. In der Absparphase oder Freistellungsphase wird dem Arbeitnehmer dann dieses Wertguthaben ratierlich ausgezahlt, so dass er früher in den Vorruhestand gehen kann, ohne Abschläge bei seiner Rente befürchten zu müssen. Die Bundesregierung hat diese Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur bis 2009 gefördert, indem sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Absparphase einen monatlichen Zuschuss in Form eines Aufstockungsbeitrages gewährte. Bedingung war aber, dass der Arbeitgeber einen jungen Arbeitslosen dafür eingestellt hat. Damit wollte man der Jugendarbeitslosigkeit begegnen.
Aus dieser Anfangsidee entwickelten sich verschiedene andere Zeitwertkontenmodelle. Für viele Unternehmer heute ist es gar nicht mehr wünschenswert, ältere Arbeitnehmer mit dem Altersteilzeit-Blockmodell früher in den Vorruhestand zu schicken, denn sie benötigen diese Wissensträger dringend in ihrem Unternehmen. Aber auch die Arbeitnehmer setzen mittlerweile andere Prioritäten: Da die Gesellschaft und damit jeder Einzelne im Kontext des demographischen Wandels immer älter wird, möchten viele Arbeitnehmer auch im höheren Alter weiter arbeiten, um die sozialen Kontakte zu erhalten. Hier bietet sich die Arbeitszeitreduzierung im Alter an. Wie gehabt wird ein Wertguthaben in der Ansparphase angespart. In der Absparphase dann allerdings erfolgt dies nicht im Block, sondern so wie es der Arbeitnehmer wünscht – zum Beispiel mit einem verlängerten Wochenende und der Erwerbstätigkeit von Dienstag bis Donnerstag oder der täglichen Reduzierung der Arbeitszeit. Aber auch für die junge Generation bietet ein Zeitwertkonto erhebliche Lebensqualität, denn hier besteht die Möglichkeit, das angesparte Wertguthaben für Zeiten der Freistellung zu verwenden. Das bietet sich an zur Betreuung von Kindern oder Eltern oder für Sabbaticals in Form längerer Reisen.
Das alles bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis, Bezahlung und vollem Sozialversicherungsschutz und einem Insolvenzschutz, der den Verlust des Wertguthabens bei einer Insolvenz des Arbeitgebers verhindert.
Grundlage für Zeitwertkonten ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, z.B. kollektiv durch eine Betriebsvereinbarung oder individuell durch einen Einzelvertrag (Wertguthabenvereinbarung). Der Aufbau des Wertguthabens erfolgt durch die Einbringung von Arbeitsentgelt oder aber auch sämtlicher geldwerten Entgeltbestandteile, wie z.B. Anteile laufender Bezüge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden etc.). Desgleichen können Stunden aus Gleitzeitguthaben, Mehrarbeit oder nicht verbrauchte Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) oder auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge dem Wertguthaben gutgeschrieben werden.
Diese Einbringungsmöglichkeiten, als auch eine mögliche Partizipation an der Wertentwicklung des Wertguthabens, wenn es vom Arbeitgeber verzinslich angelegt werden kann, ebenso wie die Verwendung des Wertguthabens müssen sorgfältig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden, um sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nur so kann ein Zeitwertkontenmodell implementiert werden, das beiden Ansprüchen gerecht wird und zu einem Erfolg im Unternehmen führt.
Der Arbeitgeber muss sich nun noch , wie er das bereits verdiente Geld der Arbeitnehmer am besten anlegt oder sichert, um es für die Absparphase bereit zu halten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann er Guthaben, Wertpapiere oder Rückdeckungsversicherungen verpfänden, Bürgschaften stellen oder anderweitige Vereinbarungen z.B. mit Unterstützungskassen, Banken oder Versicherungen treffen oder sogar eigene Gesellschaften zur Auslagerung dieser Wertguthaben gründen und betreiben.
Dieses Wertguthaben muss aber stets, gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV), geändert durch das Flexi II Gesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2009, durch eine Absicherung gegen Insolvenzausfall geschützt werden.
Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben dann, im Rahmen der betrieblichen Vereinbarung, durch Freistellung abgebaut.
Vorteile Arbeitgeber
Die Vorteile für den Arbeitgeber sind:
Im Ergebnis wird eine vielfältige Kostensenkung durch optimierten Einsatz von Personal bei gleichzeitiger Produktivitätssteigerung und Imagegewinn erzielt.
Vorteile Arbeitnehmer
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind:
Im Ergebnis erreicht der Arbeitnehmer durch die Nutzung von Zeitwertkonten ein deutlich höheres Maß an Flexibilität und Sicherheit für seine Zukunftsplanung.
Zuverlässige Partner an Ihrer Seite
audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.
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Sollten Sie eine unverbindliche Beratung wünschen, bieten wir Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, über nachfolgendes Online-Formular oder über die E-Mail-Adresse zeitwertkonten@audalis.de mit uns in Kontakt zu treten. Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie ganz individuell und persönlich!
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