Zeitwertkonten für Altersteilzeit & Vorruhestand

audalis Zeitwertkonten

Arbeit oder Freizeit - Eine wichtige Entscheidung

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Zeitwertkonten für Altersteilzeit & Vorruhestand

audalis Zeitwertkonten

Arbeit oder Freizeit - Eine wichtige Entscheidung

rechtssicher

Die Zeitwertkonten bzw. Arbeitszeitkonten von audalis sind für Firmen verschiedenster Art geeignet, unabhängig von der Größe sowie ihrer Branchenzugehörigkeit.

einfach

Durch unsere jahrelange Erfahrung und unser Know-how können wir Ihnen eine einfache, auf Sie zugeschnittene Lösung anbieten.

kostengünstig

Gemeinsam mit unseren hervorragenden Partnern schaffen wir ideale Lösungen und halten dabei die Kosten so gering wie möglich.

Zeitwertkonten 

Das audalis-Modell

Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten (Altersteilzeit-, Langzeit-/Lebensarbeitszeit-, Kurzzeitkonten) sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche. Die Wertguthabenverwaltung und der Insolvenzschutz bedürfen lediglich des Abschlusses eines Sicherungsvertrages zwischen Arbeitgeber und audalis-Treuhändern. Rechtliche Grundlage ist ein abstraktes Schuldversprechen und die insolvenzfeste Verpfändung von Sicherungsgut in Form von Guthaben, Wertpapieren, Rückdeckungsversicherungen oder die Stellung von Bankbürgschaften. Zusätzlich werden die Arbeitnehmer mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter gesichert. Das Sicherungsmodell wurde gutachterlich durch einen namhaften Insolvenzrecht-Professor geprüft und ist seit über 10 Jahren erfolgreich in der Anwendung.

im video erklärt

audalis Zeitwertkonten

Moderne Personaloptimierung und -steuerung • Flexibilisierung der (Lebens-)Arbeitszeit
individuelle Vorruhestandslösungen • zukunftsweisendes Personalmanagement

Zeitwertkonten
Altersteilzeit
Wertguthaben
Vorteile Arbeitgeber
Vorteile Arbeitnehmer

Was versteht man unter Zeitwertkonten

Ein Arbeitgeber kann für seine Mitarbeiter die Möglichkeit einräumen, Entgeltbestandteile oder in Geld umgewandelte oder bewertete Zeitbestandteile, steuer-  und sozialversicherungsfrei in sogenannte Wertguthaben umzuwandeln und anzusparen, um diese dann zur Finanzierung einer Freistellungsphase oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit) zu verwenden. In der Vergangenheit wurden diese Zeitwertkonten meist für die Altersteilzeit und hier insbesondere die Altersteilzeit im Blockmodell genutzt.

Hierbei spart der Arbeitnehmer in der sogenannten Ansparphase ein Wertguthaben an, indem er Entgeltbestandteile oder Prämien oder nicht genommenen Urlaub in dieses Wertguthaben einzahlt. In der Absparphase oder Freistellungsphase wird dem Arbeitnehmer dann dieses Wertguthaben ratierlich ausgezahlt, so dass er früher in den Vorruhestand gehen kann, ohne Abschläge bei seiner Rente befürchten zu müssen. Die Bundesregierung hat diese Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur bis 2009 gefördert, indem sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Absparphase einen monatlichen Zuschuss in Form eines Aufstockungsbeitrages gewährte. Bedingung war aber, dass der Arbeitgeber einen jungen Arbeitslosen dafür eingestellt hat. Damit wollte man der Jugendarbeitslosigkeit begegnen.

Aus dieser Anfangsidee entwickelten sich verschiedene andere Zeitwertkontenmodelle. Für viele Unternehmer heute ist es gar nicht mehr wünschenswert, ältere Arbeitnehmer mit dem Altersteilzeit-Blockmodell früher in den Vorruhestand zu schicken, denn sie benötigen diese Wissensträger dringend in ihrem Unternehmen. Aber auch die Arbeitnehmer setzen mittlerweile andere Prioritäten: Da die Gesellschaft und damit jeder Einzelne im Kontext des demographischen Wandels immer älter wird, möchten viele Arbeitnehmer auch im höheren Alter weiter arbeiten, um die sozialen Kontakte zu erhalten. Hier bietet sich die Arbeitszeitreduzierung im Alter an. Wie gehabt wird ein Wertguthaben in der Ansparphase angespart. In der Absparphase dann allerdings erfolgt dies nicht im Block, sondern so wie es der Arbeitnehmer wünscht – zum Beispiel mit einem verlängerten Wochenende und der Erwerbstätigkeit von Dienstag bis Donnerstag oder der täglichen Reduzierung der Arbeitszeit. Aber auch für die junge Generation bietet ein Zeitwertkonto erhebliche Lebensqualität, denn hier besteht die Möglichkeit, das angesparte Wertguthaben für Zeiten der Freistellung zu verwenden. Das bietet sich an zur Betreuung von Kindern oder Eltern oder für Sabbaticals in Form längerer Reisen.

Das alles bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis, Bezahlung und vollem Sozialversicherungsschutz und einem Insolvenzschutz, der den Verlust des Wertguthabens bei einer Insolvenz des Arbeitgebers verhindert.

Funktionsweise der Zeitwertkonten

Grundlage für Zeitwertkonten ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, z.B. kollektiv durch eine Betriebsvereinbarung oder individuell durch einen Einzelvertrag (Wertguthabenvereinbarung). Der Aufbau des Wertguthabens erfolgt durch die Einbringung von Arbeitsentgelt oder aber auch sämtlicher geldwerten Entgeltbestandteile, wie z.B. Anteile laufender Bezüge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden etc.). Desgleichen können Stunden aus Gleitzeitguthaben, Mehrarbeit oder nicht verbrauchte Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) oder auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge dem Wertguthaben gutgeschrieben werden.

Diese Einbringungsmöglichkeiten, als auch eine mögliche Partizipation an der Wertentwicklung des Wertguthabens, wenn es vom Arbeitgeber verzinslich angelegt werden kann, ebenso wie die Verwendung des Wertguthabens müssen sorgfältig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden, um sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nur so kann ein Zeitwertkontenmodell implementiert werden, das beiden Ansprüchen gerecht wird und zu einem Erfolg im Unternehmen führt.

Der Arbeitgeber muss sich nun noch , wie er das bereits verdiente Geld der Arbeitnehmer am besten anlegt oder sichert, um es für die Absparphase bereit zu halten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann er Guthaben, Wertpapiere oder Rückdeckungsversicherungen verpfänden, Bürgschaften stellen oder anderweitige Vereinbarungen z.B. mit Unterstützungskassen, Banken oder Versicherungen treffen oder sogar eigene Gesellschaften zur Auslagerung dieser Wertguthaben gründen und betreiben.

Dieses Wertguthaben muss aber stets, gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV), geändert durch das Flexi II Gesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2009, durch eine Absicherung gegen Insolvenzausfall geschützt werden.

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben dann, im Rahmen der betrieblichen Vereinbarung, durch Freistellung abgebaut.

Alles Wichtige zum Thema Zeitwertkonten

Lebensarbeitszeitkonten und weitere Arbeitszeitkonten verständlich erklärt.

Unter dem Oberbegriff Zeitwertkonten lassen sich diverse Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung einordnen, die unter verschiedene Kontenbegriffe subsumiert werden. Die Zeitwertkonten stellen somit spezielle, in Geld geführte Arbeitszeitkonten dar, die das Ziel einer sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitnehmerfreistellung von der Arbeitsleistung während des Berufslebens oder vor dem Beginn der gesetzlichen Rentenbezugsphase verfolgen. Bei Letzterem spricht man dann von einer Vorruhestandslösung, die zum Beispiel in Form der Altersteilzeit realisiert werden kann. Hier wird zwischen Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten unterschieden: Zeitwertkonten, die eine Freistellungsphase während der Erwerbsphase finanzieren, bezeichnet man als Langzeitkonten; Zeitwertkonten, die ausschließlich Vorruhestandsmodelle von Arbeitnehmern finanzieren, werden in der Regel als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Bei Arbeitszeitkonten in Form von Lebensarbeitszeitkonten oder vergleichbaren Modellen wird stets ein Wertguthaben zugunsten des Arbeitnehmers gebildet, das der Arbeitgeber gegen Verlust in der Insolvenz durch geeignete Insolvenzsicherungsmaßnahmen schützen muss.

Wertguthabenfreie Arbeitszeitkonten als Alternative zu Lebensarbeitszeitkonten

Neben Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten gibt es Arten von Arbeitszeitkonten, die keine Wertguthaben bilden bzw. abbilden. Zu ihnen zählen zunächst die im Arbeitszeitrecht und bei tariflichen Vereinbarungen weit verbreiteten Kurzzeitkonten, die überwiegend in Zeit geführt werden und nur ausnahmsweise Wertguthaben darstellen. Diese Konten hat der Gesetzgeber daher nicht den Regelungen des Flexi-II-Gesetzes unterworfen und sie sind nicht als Wertguthaben mit den damit zusammenhängenden Regelungspflichten zu behandeln. Kurzzeitkonten haben, anders als etwa die Lebensarbeitszeitkonten, primär den Zweck, Beschäftigungsschwankungen aufzufangen und auszugleichen, die durch etwaige Produktions- und Auftragsschwankungen entstehen können. Auch zu den Kurzzeitkonten zählen in der Regel die Flexi-Konten, durch die ebenfalls keine Wertguthabenbildung ausgelöst wird. Auch Flexi-Konten haben das Ziel, Beschäftigungsschwankungen entgegenzuwirken. Jedoch kann dies im Vergleich zu den Kurzzeitkonten auch schon einmal über einen längeren Zeitraum von 6 – 12 Monaten der Fall sein.

Aktuelles

Rund um die Themen Zeitwertkonto, Wertguthaben und Insolvenzsicherung

Zeitwertkonto als Modell dargestellt

Das Zeitwertkonten-Modell

  1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung
  2. Arbeitgeber und audalis-Treuhänder schließen einen Sicherungsvertrag zur
    Berechnung, Verwaltung und Insolvenzsicherung des Wertguthabens
  3. Zur Rückdeckung des Wertguthabens erwirbt der Arbeitgeber in Höhe der
    berechneten Sicherungswerte ein Finanzprodukt nach seiner Wahl
  4. Der Arbeitgeber verpfändet das Finanzprodukt an audalis-Treuhänder oder
    stellt eine entsprechende Bürgschaft/Bankgarantie
  5. Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern
    über das gesicherte Wertguthaben und einen eigenen Anspruch zur
    Auszahlung im Störfall

 Zeitwertkonten – Die Vorteile

Vorteile Arbeitgeber

Die Vorteile für den Arbeitgeber sind:

  • Verbesserung der Personalplanung durch flexible Arbeitszeit
  • Verringerung der Personalkosten (Vermeidung von Mehrarbeit oder Leerzeiten, bedarfsgenauer Personaleinsatz)
  • Plan- und Finanzierbarkeit von Vorruhestandslösungen, Altersteilzeit und Elternzeitmodellen, usw.
  • Wettbewerbsvorteile und erhöhte Produktivität durch motivierte Mitarbeiter
  • Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter
  • Reduzierung von Fluktuationskosten
  • Sicherung von Fachwissen im Unternehmen
  • Steuerung der Altersstruktur, Reduzierung altersbedingter Krankheitskosten
  • erhöhte Attraktivität als moderner, innovativer Arbeitgeber
  • erprobte Insolvenzsicherung der Wertguthaben

Im Ergebnis wird eine vielfältige Kostensenkung durch optimierten Einsatz von Personal bei gleichzeitiger Produktivitätssteigerung und Imagegewinn erzielt.

Vorteile Arbeitnehmer

Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit im Hinblick auf die persönliche Lebensplanung und Lebensgestaltung (work-life-balance): Weiterqualifizierung, Eltern- oder Pflegezeit, vorgezogener Renteneintritt (Vorruhestand oder Altersteilzeit), Auszeit (Sabbatical)
  • erhöhte Beschäftigungssicherheit: der optimierte Einsatz der eigenen Arbeitskraft schont die Finanzen des Arbeitgebers
  • Vermeidung von Altersarmut durch Beschäftigung bis zum Renteneintritt
  • Absicherung der Familie (freie Vererbbarkeit des Wertguthabens)
  • Schutz der Wertguthaben gegen Insolvenz des Arbeitgebers durch erprobten Insolvenzschutz
  • regelmäßig verminderte Abgabenbelastung durch die nachgelagerte Besteuerung bzw. Verbeitragung und dadurch erzielte Steuerersparnis
  • abgeltungssteuerfreie Kapitalanlage
  • hohe Renditechance durch Bruttosparen bei entsprechender Wertguthabenvereinbarung und Geldanlage

Im Ergebnis erreicht der Arbeitnehmer durch die Nutzung von Zeitwertkonten ein deutlich höheres Maß an Flexibilität und Sicherheit für seine Zukunftsplanung.

Ihr audalis Team

Zuverlässige Partner an Ihrer Seite

audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die                        Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.

Elke Niermann

Elke Niermann

Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Diplom-Kauffrau
Boris Pahn

Boris Pahn

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht
Alexander Struß

Alexander Struß

Rechtsanwalt, Treuhänder
Guido Geiss, LL.M.

Guido Geiss, LL.M.

Wirtschaftsjurist Senior Manager Consultant Diplom-Kaufmann

Kontaktaufnahme

Sollten Sie eine unverbindliche Beratung wünschen, bieten wir Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, über nachfolgendes Online-Formular oder über die E-Mail-Adresse zeitwertkonten@audalis.de mit uns in Kontakt zu treten. Wir rufen Sie gerne an und beraten Sie ganz individuell und persönlich!

Referenzen

Wir bieten als Treuhänder geprüfte und von Finanzdienstleistern unabhängige Sicherheit.
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Zeitwertkonten für Altersteilzeit & Vorruhestand
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