Lebensarbeitszeitkonto
Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto? Was ist damit möglich?
Ein Lebensarbeitszeitkonto kann den Arbeitnehmer sein gesamtes Berufsleben begleiten. Auf diesem Konto legt er bereits erarbeitete Zeit für spätere Freistellungen von der Arbeit an. Dabei wird die Zeit in Geld umgerechnet und in Form eines Wertguthabenkontos geführt. Später kann er dann je nach Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber diese angesparte Zeit für eine Freistellung von der Arbeit verwenden. Zum Beispiel für die Pflege der Eltern, die Betreuung von Kindern oder ein Sabbatical. Aber auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Alter oder sogar ein Vorruhestand sind damit möglich. Entscheidend dabei aber ist, dass trotz der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, weiterhin eine vollständige Renten- und Krankenversicherung des Arbeitnehmers besteht.
Rechtsgrundlage
Ein Lebensarbeitszeitkonto kann den Arbeitnehmer sein gesamtes Berufsleben begleiten. Auf diesem Konto legt er bereits erarbeitete Zeit für spätere Freistellungen von der Arbeit an. Dabei wird die Zeit in Geld umgerechnet und in Form eines Wertguthabenkontos geführt. Später kann er dann je nach Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber diese angesparte Zeit für eine Freistellung von der Arbeit verwenden. Zum Beispiel für die Pflege der Eltern, die Betreuung von Kindern oder ein Sabbatical. Aber auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Alter oder sogar ein Vorruhestand sind damit möglich. Entscheidend dabei aber ist, dass trotz der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, weiterhin eine vollständige Renten- und Krankenversicherung des Arbeitnehmers besteht.
Welche Rahmenbedingungen sind nötig?
Wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft des Arbeitgebers, Lebensarbeitszeitkonten für seine Mitarbeiter einrichten zu wollen, denn eine Pflicht dazu gibt es bisher nicht. Der Arbeitgeber bestimmt auch den Rahmen für die Regelungen zu den Zeitwertkonten, z.B. welche Gehaltsbestandteile angespart werden können und welche Formen und Zeiten der Freistellung er gewähren möchte. Er bestimmt die Art und Weise der Geldanlage und die Form der Administration sowie die notwendige Insolvenzsicherung.
Der Arbeitgeber wird dabei seine betrieblichen Belange berücksichtigen und ggf. einen gesellschaftlichen Trend. Dieser Trend wiederum berücksichtigt die Interessen der Arbeitnehmer, indem z.B. Freistellungen von der Arbeit zur persönlichen Selbstverwirklichung oder Weiterbildung gewährt werden.
Wer kann das Lebensarbeitszeitkonto nutzen? Für welche Mitarbeiter bieten sich Lebensarbeitszeitkonten an?
Alle Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber bestimmt, können Lebensarbeitszeitkonten einrichten. Der Arbeitgeber wird lediglich darauf achten, dass durch die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten seine betrieblichen und saisonalen Abläufe nicht beeinträchtigt werden.
Aus Sicht der Arbeitnehmer bieten sich Lebensarbeitszeitkonten immer dann an, wenn der Arbeitnehmer irgendwann in der Zukunft eine Auszeit oder eine Arbeitszeitreduzierung plant und wünscht.
Für welche Zwecke eignet sich eine Freistellung der Mitarbeiter?
Ein Zweck für die Freistellung ist nicht vorgegeben. Alle Zweckbestimmungen sind daher möglich, so z.B. die Pflege der Eltern oder von Angehörigen, Betreuung von Kindern, Auszeit zur Selbstfindung und vieles mehr.
Rechte, Pflichten und Ansprüche während der Freistellung (z.B. sozialversicherungsrechtliche Ansprüche)
In den Zeiten der Freistellung ist der Arbeitnehmer noch Angestellter des Unternehmens, bei dem er zuvor beschäftigt war. Er hat insofern alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten, die ihm aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen. Darüber hinaus ist er weiter renten- und krankenversichert.
Beispiel-Rechnung
Über unseren verlinkten Zeitwertkontenrechner, kann der anzusparende Betrag eingegeben werden. Daraus wird dann die mögliche Freistellungszeit berechnet.
Zwei einfache Beispiele:
- In der Phase der Ansparung werden zum Beispiel 70 % des Gehaltes ausgezahlt und 30 % angespart. Rein rechnerisch kann dann also für jeweils zwei Monate Ansparung, ein Monat mit 60 % des Gehaltes ausgezahlt werden.
- Ein Mitarbeiter spart jeden Monat 10% seines Gehaltes an. Nach 10 Monaten kann er dann einen Monat zu 100 % Gehaltszahlung freinehmen.
Gehaltszahlung während der Freistellung
Die Gehaltszahlung erfolgt in dem vereinbarten Umfang weiter. Das heißt also bei der Ansparphase, Auszahlung des vereinbarten Gehalts abzüglich des anzusparenden Betrages. In der Auszahlphase wird dann das angesparte Gehalt je nach Vereinbarung ausgezahlt.
Welche Bestandteile fließen in ein Lebensarbeitszeitkonto ein?
Welche Bestandteile in ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt werden können, bestimmt zunächst einmal der Arbeitgeber. Er bestimmt auch eine eventuelle Höhe der möglichen Einzahlungen. Grundsätzlich können alle Gehaltsbestandteile eingezahlt werden. Also Teile des Gehalts, Überstunden Urlaubsabgeltungen, Prämien oder Tantiemen etc. Der Arbeitgeber bzw. Administrator des Zeitwertkontos berechnet auf die nicht ausgezahlten Gehaltsbestandteile die Sozialversicherungsleistungen und behält diese zunächst, nämlich bis zur späteren Auszahlung. Damit dieses bereits vom Arbeitnehmer verdiente Gehalt bei einer Insolvenz nicht verlorengeht, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese Wertguthaben gegen Insolvenzausfall wirksam zu sichern sind.
Vor- und Nachteile des Wertguthabens
Vorteil für den Arbeitnehmer sind die Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit und die spätere Versteuerung des Verdienstes (Nachgelagerte Versteuerung), die dazu führen kann, steuerliche Einsparungen zu verzeichnen.
Mögliche Vorteile für den Arbeitgeber sind ggf. zufriedenere Arbeitnehmer, eine Verringerung von altersbedingten Krankheitskosten und eine bessere Personalplanung.
Nachteilig für den Arbeitnehmer kann sich zum Beispiel auswirken, wenn sein Wertguthaben beim Arbeitgeber nicht verzinst wird und daher bei der Auszahlung durch die Inflation weniger Wert hat. Dem kann aber durch eine gute Wertanlage der Wertguthaben vorgebeugt werden. Außerdem kann ggf. vereinbart werden, zukünftige Lohnsteigerungen zu berücksichtigen.
Absicherung des Wertguthabens / Was passiert im Falle einer Insolvenz?
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Lebenszeitkonten gegen den Verlust in einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein müssen. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen:
Beim audalis Zeitwertkonto erfolgt die Insolvenzsicherung durch eine Verpfändung von Vermögenswerten oder die Stellung einer Bankbürgschaft oder Garantie auf Grund eines abstrakten Schuldversprechens.
Im Fall der Insolvenz ist bei einer wirksamen Insolvenzsicherung z. B. bei dem audalis-Modell, eine abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger nach § 50 Insolvenz Ordnung (InsO) möglich, so dass die Wertguthaben nicht in die Insolvenzmasse fließen und daher vom Insolvenzverwalter nicht zu Lasten der Arbeitnehmer verteilt werden können.
Auszahlung des Wertguthabens
Das Wertguthaben wird nach der betrieblichen Vereinbarung oder der Wertguthaben Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgezahlt. In dem Fall spricht man von einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Wertguthabens. Die Auszahlung erfolgt also vertragsgemäß. Anders verhält es sich bei einem Störfall.
Was ist ein Störfall?
Ein Störfall liegt vor, wenn ein im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen gebildetes Wertguthaben nicht entsprechend der getroffenen Vereinbarung für eine Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet wird. Gründe sind:
- die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers,
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Eintritt von Erwerbsminderung oder Tod des Arbeitnehmers,
- die Verwendung des Wertguthabens für Zwecke einer betrieblichen Altersvorsorge in bestimmten Fällen,
- die vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens nicht für Zeiten der Freistellung,
- die Übertragung des Wertguthabens auf eine andere Person.
Im Störfall werden für den beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens Beiträge zur Sozialversicherung fällig.
Ein Störfall tritt auch dann ein, wenn der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung feststellt, dass
- für ein Wertguthaben keine Insolvenzschutzregelung getroffen ist,
- die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind,
- die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 Prozent unterschreiten oder
- die Sicherungsmittel den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht umfassen
und der Arbeitgeber den Mangel nicht innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers heilt.
Keinen Störfall stellt die Verwendung des Wertguthabens für eine betriebliche Altersversorgung anlässlich der Beendigung der Beschäftigung wegen des Eintritts einer Erwerbsminderung, des Erreichens einer Altersgrenze, von der an eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann, oder des Todes des Beschäftigten dar. In diesen Fällen gilt das für diesen Zweck verwendete Wertguthaben nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die Verwendung des Wertguthabens für die betriebliche Altersversorgung in den einschlägigen Fällen muss allerdings bereits bei Abschluss der Wertguthabenvereinbarung vorgesehen sein. Außerdem muss der Leistungskatalog der betrieblichen Altersversorgung Leistungen im Fall des Todes, der Invalidität oder des Erreichens einer Altersgrenze vorsehen und darf eine Abfindungsregelung nicht enthalten. Die Vereinbarung muss vor dem 14. November 2008 getroffen worden sein.
Kommt die Ausnahmeregelung nicht zur Anwendung, so sind im Störfall nur die Teile des Wertguthabens beitragspflichtig, die bereits im Zeitpunkt der Arbeitsleistung beitragspflichtig gewesen wären, wenn sie nicht in das Wertguthaben übertragen worden wären.
Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend. Die Beiträge aus nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden grundsätzlich mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist beziehungsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit werden die Beiträge nicht sofort fällig. Der Arbeitslose erhält bis zu sechs Kalendermonate Gelegenheit, mit einem späteren Arbeitgeber die Übernahme der bislang erarbeiteten Wertguthaben zu Freistellungszwecken zu vereinbaren. Ist ein solcher Arbeitgeber nicht vorhanden, kann das Wertguthaben – allerdings unter Ausschluss des Rückflusses – auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.
Angebote vom audalis ZWK-Team
Die Kanzlei audalis Schick Struß & Partner bietet als Schwerpunkt schon seit über 17 Jahren umfassende Beratungsleistungen zum Thema Zeitwertkonten an und übernimmt auch die Implementierung, Verwaltung und gesetzlich vorgeschriebene Sicherung der Konten. Die audalis-Treuhänder verfügen über langjährige Erfahrungen und fundiertes Spezialwissen bei der Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten / Zeitwertkonten. Durch besondere Qualifikation insbesondere im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht haben unsere Vertragspartner Zugriff auf alle für eine umfassende Betreuung und Beratung auf dem Gebiet der Arbeitszeitkonten notwendigen Fachkenntnisse. Die Kanzlei betreut als Treuhänder bundesweit über 1.600 Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen (vom Kleinstunternehmen bis zu Konzernen) mit insgesamt weit über 30.000 Zeitwertkonten.
Die audalis-Treuhänder bieten eine allen Arbeitgeberpflichten entsprechende professionelle Lösung für alle Aufzeichnungs- und Administrationsaufgaben im Zusammenhang mit Zeitwertkonten. Der Datenaustausch sowie die Administration (Wertguthaben-Führung und Abrechnung) erfolgt auf der Basis einer speziell gesicherten internetbasierten Plattform mit individuell gestaltbaren Zugriffsrechten (Personalleiter, Arbeitnehmer, etc.). Dadurch sind jederzeitige Informationen und ein optimales Reporting gewährleistet.
Die Implementierung kann innerhalb weniger Tage nach Abschluss der notwenigen Verträge und Bereitstellung der erforderlichen Sicherungsmittel erfolgen. Das audalis-Modell zeichnet sich aus durch geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber, erheblich reduzierten Buchungs- und Überweisungsaufwand, absolute Unabhängigkeit von Finanzdienstleistern bei der Auswahl der Sicherungsprodukte sowie geringen Kosten aufgrund der einfachen und schlanken Vertrags- und Administrationsstruktur.
Im Rahmen der Implementierung erstellt das audalis Team auch Wertguthaben- oder Betriebsvereinbarungen (= arbeitsrechtliche Vertragsgrundlage). Zur flexiblen Nutzung der Zeitwertkonten könnte diese Vereinbarung u.a. Freistellungsmöglichkeiten wie z.B. die Arbeitszeitreduzierung im Alter („Di-Mi-Do-Woche“) oder befristete Freistellungen von der Arbeit (Sabbaticals) abbilden.