Insolvenzsicherung
Schützen Sie Ihr Wertguthaben
Was ist Insolvenzsicherung?
Ganz allgemein ist eine Insolvenzsicherung der Schutz von Vermögenswerten für den Fall einer Insolvenz. Durch die Insolvenzsicherung soll verhindert werden, dass diese Vermögenswerte vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse gezogen werden können und damit für die ursprünglichen Gläubiger weitestgehend verloren sind.
Im Speziellen versteht man unter der Insolvenzsicherung von Wertguthaben die Vorkehrungen des Arbeitgebers, die im Rahmen von Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit) oder der betrieblichen Altersvorsorge angesparten Wertguthaben der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, gegen den Ausfall respektive den Verlust bei einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen.
Mit dem audalis Modell zur Insolvenzsicherung sind sowohl der Arbeitgeber (als gesetzlich verpflichteter Haftungspartner) als auch die Arbeitnehmer ausreichend und umfänglich gegen den Ausfall der angesparten Wertguthaben im Falle einer Insolvenz des Unternehmens geschützt.
Für Altersteilzeit, Zeitwertkonten und bAV (betriebliche Altersvorsorge) gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
WARUM IST INSOLVENZSICHERUNG SO WICHTIG?
Schützen Sie Ihr Wertguthaben mit einer Insolvenzsicherung
Arbeitnehmer bauen ein Wertguthaben (zum Zwecke der späteren Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung) auf, indem sie sich Bestandteile ihrer Arbeitsvergütung (laufender Lohn, Prämien, Sonderzahlungen, etc.) nicht auszahlen lassen, sondern in Zeitwertkonten (Altersteilzeit, Lebensarbeitszeit) oder betriebliche Altersvorsorge einbringen. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers während der Altersteilzeit besteht allerdings regelmäßig die Gefahr, dass diese erarbeiteten und damit schon verdienten Vergütungsbestandteile vom Insolvenzverwalter in die Insolvenzmasse mit einbezogen werden. In diesem (Regel-)Fall ist eine zweckmäßige Verwendung der Wertguthaben (Freistellung) oder eine Auszahlung an die Arbeitnehmer dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus erfolgt die Verteilung der Insolvenzmasse üblicherweise erst nach einigen Jahren. Außerdem würden die Arbeitnehmer wie alle anderen Insolvenzgläubiger nur eine (zumeist geringe) Quote von der zu verteilenden Masse erhalten.
Der eigentliche Verwendungszweck der Wertguthaben, nämlich dass die angesparten Beträge der Finanzierung einer zukünftigen Freistellung dienen und erst zu dem festgelegten späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, kann also nicht mehr erfüllt werden. Das kann durch eine Insolvenzsicherung verhindert werden.
Gesetzliche Hintergründe zur Insolvenzsicherung – Historie
In dem langen Zeitraum der Ansparung der Wertguthaben bis hin zur vereinbarungsgemäßen Verwendung (geplante Freistellung mit Auszahlung) kann viel geschehen, unter anderem natürlich auch eine Insolvenz des Arbeitgebers. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Bereich der Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG; Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) Regelungen getroffen, die den Arbeitgeber verpflichten, Vorkehrungen zu treffen, die angesparten Wertguthaben der Arbeitnehmer gegen den Ausfall respektive den Verlust bei einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen.
Die gesetzliche Grundlage zur Insolvenzsicherung von Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten ist das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, das sogenannte „Flexi-II“-Gesetz vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940).
Mit diesem Gesetz wurden die wesentlichen Bestimmungen für die Einführung und Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs – Sozialversicherung (SGB IV) ergänzt bzw. novelliert. Mit dem „Flexi-II“-Gesetz wollte der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten herstellen und für mehr Rechtsklarheit hinsichtlich der Abgrenzung von anderen Formen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sorgen. Zudem sollten Defizite beim gesetzlich angeordneten Insolvenzschutz für diese Form von Wertguthaben behoben und eine beschränkte Portabilität der Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel eingeführt werden. Wertguthaben in Form von Lebensarbeitszeitkonten hätten, so die Gesetzesbegründung, durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitgestaltung vom 6. April 1998 („Flexigesetz“) beachtlich an Bedeutung gewonnen und stellten angesichts ihrer überaus großen Einsatzbandbreite einen wichtigen Pfeiler bei der Organisation und der Durchführung von Arbeitszeitflexibilisierungen in den Betrieben und Unternehmen dar.
Wie funktioniert das audalis Modell zur Insolvenzsicherung?
Der Gesetzgeber hatte bei der Ausgestaltung der Insolvenzsicherung zunächst vorgesehen, nur die Auslagerung der Wertguthaben aus dem Vermögen des Arbeitgebers als zulässige Methode der Insolvenzsicherung zuzulassen. Wegen des damit verbundenen hohen administrativen Aufwandes wäre dies insbesondere für die vielen mittelständischen Unternehmen eine schwere Hürde gewesen. Dies hätte wiederum zur Folge gehabt, dass diese Arbeitgeber höchstwahrscheinlich auf die Einführung von Langzeit-/ Lebensarbeitszeitkonten wegen der Insolvenzsicherung verzichten würden, was den gesetzgeberischen Zielen zuwidergelaufen wäre. Nach entsprechenden Hinweisen im Gesetzgebungsverfahren wurde das Flexi-II-Gesetz dahingehend erweitert, dass nun auch Verpfändungsmodelle als ausreichende Insolvenzsicherung anerkannt werden.
Bei dem audalis Modell zur Insolvenzsicherung handelt es sich um ein derartiges Verpfändungsmodell. Dabei wird das angesparte Vermögen der Arbeitnehmer (Wertguthaben) nicht ausgelagert, sondern verbleibt beim Arbeitgeber. Auf der Grundlage rechtsgutachterlich geprüfter Verträge wird dieses angesparte Vermögen insolvenzfest an einen Treuhänder verpfändet. Damit entstehen im Insolvenzfall Absonderungsrechte gemäß § 51 InsO an den Wertguthaben zugunsten des Treuhänders, welcher diese Rechte für die Arbeitnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzt. Durch dieses bei einer Vielzahl von Unternehmen implementierte audalis Modell zur Insolvenzsicherung konnte in den fast zwanzig Jahren erfolgreich gewährleistet werden, dass auch im Insolvenzfall das angesparte Wertguthaben den Arbeitnehmern erhalten bleibt.
Vorteile gegenüber anderen Modellen zur Insolvenzsicherung
Im Vergleich zu einem Modell zur Insolvenzsicherung, in dem die Vermögenswerte an einen Dritten (üblicherweise Treuhänder) ausgelagert werden, bietet das audalis Modell zur Insolvenzsicherung mehrere Vorteile. Zum einen bietet das Verpfändungsmodell dem Arbeitgeber jederzeit absolute Transparenz hinsichtlich des Umfangs der Wertguthaben, da es sich um dessen eigenes Konto oder Depot handelt. Dieses Konto / Depot ist lediglich mit einem Pfandrecht zugunsten des Treuhänders belegt. Des Weiteren handelt es sich bei den Vertragsgrundlagen zur Auslagerung der Wertguthaben bzw. der dafür erforderlichen Sicherheiten (sog. Contractual Trust Arrangement [CTA]) zumeist um rechtlich hochkomplizierte Verträge, die allein schon wegen ihrer Komplexität streitanfällig sind. Außerdem sind diese Konstruktionen der Insolvenzsicherung wegen des hohen Verwaltungsaufwandes (Vermögensverwaltung) auch recht kostspielig und bedürfen erhöhter formaler Anforderungen (Treuhänder nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin).
Hinsichtlich der zumeist von Versicherungen angebotenen Insolvenzsicherung mittels Einzelverpfändung ergeben sich ebenfalls gravierende Vorteile für das audalis Modell zur Insolvenzsicherung. Einerseits erspart die kumulative Insolvenzsicherung der Wertguthaben aller Arbeitnehmer erheblichen Buchungs- und Verwaltungsaufwand sowie demzufolge auch Kosten. Außerdem ist der betroffene Arbeitnehmer im Insolvenzfall ggf. für die Abrechnung und Abführung der Abgaben allein verantwortlich, da diese Leistungen – anders als beim audalis Modell zur Insolvenzsicherung – oftmals nicht inkludiert sind.
Welche Voraussetzungen sind für die Insolvenzsicherung nötig?
Das audalis Modell zur Insolvenzsicherung sichert auf der Grundlage einfacher, aber rechtsgutachterlich geprüfter Verträge die Wertguthaben der Arbeitnehmer eines Unternehmens ab. Dazu bedarf es lediglich eines zweiseitigen Vertrages (Sicherungsvertrag) und einer Verpfändungsvereinbarung. Mit letzterer werden die Sicherheiten (Rückdeckungsfinanzprodukten im Wert der Wertguthaben der Arbeitnehmer des Unternehmens) an die Treuhänder von audalis verpfändet. Anders als bei Banken oder Versicherungen ist das Unternehmen bei der Wahl des Finanzproduktes völlig frei und kann Guthabenkonten, Rückdeckungsversicherungen, Einzelwertpapiere, Wertpapierdepots oder Fest– und Termingelder verpfänden. Eine besonders interessante Insolvenzsicherungsform bietet auch die Stellung einer Bürgschaft oder Garantie einer deutschen Großbank oder Versicherungsgesellschaft. Damit besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, mit der durch die Bürgschaft erlangten, zusätzlichen Liquidität eine (Eigenkapital-)Rendite zu erwirtschaften. Das ist gegenwärtig ein stark zu verzeichnender Trend bei erfolgreich geführten Unternehmen.
Mit dem audalis Modell zur Insolvenzsicherung sind sowohl die Arbeitnehmer als auch der gesetzlich zur ausreichenden Insolvenzsicherung verpflichtete Arbeitgeber vollumfänglich und rechtssicher gegen den Ausfall der angesparten Wertguthaben im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.