Altersteilzeit bzw. Vorruhestand – audalis informiert
Die Altersteilzeit oder der Vorruhestand, nicht zu verwechseln mit der ehemaligen Vorruhestandsregelung oder der Frührente, ist eine Möglichkeit, über die Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Hierbei zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines verdienten Arbeitslohnes in ein Wertguthaben ein, welches dann als Zeitwertkonto geführt wird.
Warum Altersteilzeit? – Grundlagen
Mit den gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit hat der Gesetzgeber angestrebt, älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize zu schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. In der Praxis wird die Altersteilzeit aber auch zur Reduzierung von Arbeitsplätzen genutzt. Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen wurden, wurde in der Vergangenheit die Altersteilzeit von den Arbeitsämtern finanziell unterstützt.
Alles zum Thema Altersteilzeit
- Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (auch Gleichverteilungsmodell oder auch Teilzeitmodell genannt) reduziert der Mitarbeiter über den ganzen Zeitraum der Altersteilzeit seine Arbeitszeit auf die Hälfte seiner ursprünglichen Arbeitszeit.
- Die neuere und heute fast ausschließlich genutzte Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hier wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeits- oder Ansparphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich also auch hier eine Reduzierung der Arbeitszeit. Anders als bei der Frührente müssen hier keine Abzüge bei der regulären Rente hingenommen werden, sodass das Blockmodell der Frührente i. d. R. vorgezogen werden sollte.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeitbeschäftigung. Unterschiede zur normalen Teilzeitarbeit ergeben sich insbesondere aus den Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der Altersteilzeit.