Altersteilzeit Wertguthaben
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits im Jahr 2013 eine umfassende Broschüre zu Wertguthaben mit dem Titel: „Wertguthaben; Arbeitsleben aktiv gestalten; So profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von Wertguthaben.“ (abgerufen am 01.08.2019) herausgegeben und ständig aktualisiert.
Mit dieser Broschüre versucht das Bundesministerium das Thema Altersteilzeit, Wertguthaben und Freistellung von der Arbeit einem breiten Kreis zugänglich zu machen und das Thema mehr in den öffentlichen Fokus einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung zu rücken. In dieser Broschüre wird eine Fülle von Fragen beantwortet unter anderem:
- Was sind Wertguthaben?
- Wie werden Wertguthaben angespart und ausgezahlt?
- Wie werden Wertguthaben eingerichtet?
- Welche Werte können angespart werden?
- Ist das Wertguthaben in Geld oder in Zeit zu führen?
- In welcher Höhe kann ausgezahlt werden?
- Wer kann ein Wertguthaben einrichten?
- Wofür können Wertguthaben verwendet werden?
- Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Wertguthaben?
- Warum Wertguthaben?
- Welche Vorteile bringen Wertguthaben für Arbeitgeber?
- Wie können Wertguthaben im Unternehmen eingeführt werden?
- Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
- Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Kapitalanlage?
- Wie sichern Sie den Erhalt und steigern den Wert?
- Was umfasst der gesetzliche Insolvenzschutz?
- Wie wird die Einhaltung des Insolvenzschutzes überprüft?
- Welche Informationspflichten gelten?
- Welche Aufzeichnungspflichten bestehen?
- Wie können Sie die Wertguthaben verwalten?
- Wo finden Sie den richtigen Dienstleister?
- Welche Kosten fallen für Sie an?
- Was passiert mit Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Wie werden Wertguthaben steuerlich behandelt?
- Warum wird die Lohnsteuer für Wertguthaben gestundet?
- Wann können Sie ein Wertguthaben ansparen?
- Worauf sollten Sie bei der Wertguthabenvereinbarung achten?
- Wie werden Wertguthaben angelegt?
- Welche Vorgaben gelten für die Anlage von Wertguthaben?
- Welche Anlageformen kommen in Betracht?
- Welche Anlagen eignen sich für den Übergang in den Ruhestand?
- Welche Informationspflichten hat der Arbeitgeber?
- Was kosten Wertguthaben?
- Welche Gebühren fallen an?
- Sind Wertguthaben sicher vor Insolvenz?
- Wozu dient die gesetzliche Insolvenzschutzpflicht?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten als geeignet?
- Welche Mitspracherechte haben Sie?
- Welche Rechte haben Sie im Falle einer Insolvenz?
- Was passiert, wenn Ihre Beschäftigung endet?
- Wie nehmen Sie Ihr Wertguthaben zu einem neuen Arbeitgeber mit?
- Was tun, wenn Sie Ihr Wertguthaben nicht zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen können?
- Wie können Sie auf Ihr Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zugreifen?
- Wie übertragen Sie Ihr Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund?
- Welche Besonderheiten müssen Sie beachten?
- Was passiert mit meinem Wertguthaben, wenn ich arbeitslos oder krank werde, wenn ich mich scheiden lasse oder mein Arbeitgeber Kurzarbeit einführt?
All diese Fragen und Antworten sind hilfreich, um das System Wertguthaben für die Altersteilzeit für gesetzlich geregelte Freistellungen wie Elternzeiten, Pflegezeiten oder Teilzeitarbeit sowie für individuelle, vertraglich vereinbarte Freistellungen wie Sabbaticals und Auszeiten vor dem Bezug der Altersrente oder Qualifizierungszeiten zu verstehen.
Auch wenn der Umfang der Broschüre erheblich erscheint, ist die Materie tatsächlich nicht so kompliziert wie zunächst vermutet. Bei audalis-Zeitwertkonten lässt sich z. B. die Insolvenzsicherung auf drei Seiten Vertrag unterbringen. Mit einer einseitigen Verpfändungsvereinbarung für ein Finanzprodukt oder einer einseitigen Bankbürgschaft sind die wesentlichsten Vertragsbestandteile schon vereinbart. Dabei nutzt Ihnen die Expertise von audalis, die bereits über 15 Jahre ihr Zeitwertkontenmodell erfolgreich und Finanzprodukt unabhängig im deutschen Mittelstand platziert. In dieser Zeit haben wir über 90 Insolvenzen begleitet und den durch unser Modell gesicherten Arbeitnehmern ihre Wertguthaben auszahlen können.