Altersteilzeitmodelle
Im Rahmen der Sicherung von Arbeitszeitkonten, die einer späteren Freistellung von der Arbeitsleistung dienen (Zeitwertkonten, Langzeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten), bietet audalis auch sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung, Verwaltung und Sicherung von Altersteilzeit an.
Altersteilzeit ist im Altersteilzeitgesetz geregelt und soll älteren Arbeitnehmern einen langsamen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen sowie gleichzeitig für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen. Das Gesetz gilt für Arbeitnehmer, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das 55. Lebensjahr ist vollendet.
- Die Arbeitszeit wurde aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit reduziert.
- Die Beschäftigung ist trotz der Verringerung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung.
- Die Vereinbarung endet zu einem Zeitpunkt, an dem eine Altersrente beansprucht werden kann.
- In den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit bestand mindestens drei Jahre (1.080 Kalendertage) eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Der Arbeitgeber zahlt dem Beschäftigten einen Aufstockungsbetrag.
- Der Arbeitgeber entrichtet zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Bis Ende 2019 sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der gesetzlichen Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Aufstockungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor.
Zwei unterschiedliche Altersteilzeitmodelle für Arbeitnehmer
Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Altersteilzeitmodelle. Bei dem bisher vorherrschenden Modell – Altersteilzeit im Blockmodell – spart der Arbeitnehmer so viel an Arbeitszeit an, dass er früher in den (Vor-) Ruhestand gehen kann. In der heutigen Zeit verliert diese Variante jedoch sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern immer mehr an Attraktivität. Arbeitgeber sind auf hochqualifizierte und erfahrene Arbeitnehmer angewiesen und wollen diese nicht früher als unbedingt nötig verlieren. Auch viele Arbeitnehmer wollen nicht schon vor der dem Eintritt in die gesetzliche Rente vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und damit ihre sozialen Kontakte aus der Arbeitswelt verlieren. Daher gibt es gegenwärtig eine steigende Nachfrage nach dem Modell der Arbeitszeitreduzierung im Alter. In dieser Variante verringert der Arbeitnehmer entweder seine tägliche Arbeitszeit oder die Anzahl seiner Wochenarbeitstage (z.B. auf Dienstag bis Donnerstag; „Di-Mi-Do“). In der nachfolgenden Gegenüberstellung der beiden Modelle kann man neben den verschiedenen Vorzügen außerdem schnell erkennen, welches Modell am besten zu den Vorstellungen des jeweiligen Arbeitgebers oder Arbeitnehmers passt.
Das Altersteilzeit Blockmodell (= Vorruhestandsregelung)
Historie
Dieses Modell war in der Vergangenheit vorherrschend – rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer wählten das Blockmodell. Das liegt im Wesentlichen daran, dass für die Erreichung eines vorgezogenen Ruhestand eigentlich nur das Blockmodell als sinnvoller Weg in Betracht kam, um schon vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ohne Abschläge beim Rentenbezug in den Ruhestand gehen zu können. Es handelt sich bei dem Blockmodell folglich um eine der wenigen noch möglichen Vorruhestandsregelungen.
Das Teilzeitmodell für Halbtagsbeschäftigung
Historie
Aufgrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Fachkräftemangels sind mehr und mehr Unternehmen daran interessiert, qualifizierte Arbeitnehmer nicht mehr frühzeitig durch die Freistellung im Blockmodell zu verlieren. Das vorhandene Knowhow, die langjährige berufliche Erfahrung sowie mögliche Kunden- und Geschäftskontakte dieser Arbeitnehmer können durch Anwendung dieses, ebenfalls sehr attraktiven Altersteilzeitmodells, deutlich länger an das Unternehmen gebunden und an neue/jüngere/unerfahrene Mitarbeiter weitergegeben werden. Außerdem sind viele Menschen aufgrund der immer höheren Lebenserwartung nicht mehr daran interessiert, frühzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Ein langsamer Übergang in den Ruhestand, der die physische Leistungsfähigkeit im Alter sowie die sozialen Kontakte aus dem Berufsleben berücksichtigt, kann hier ein goldener Weg sein.
Wie funktioniert das Modell?
Bei dem Blockmodell wird zwischen zwei Blöcken unterschieden: der Arbeitsphase (erster Block) und der Freistellungsphase (zweiter Block). In der Arbeitsphase wird in Vollzeit gearbeitet, der Beschäftigte erhält jedoch bereits das reduzierte Gehalt (gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 70% in der Praxis jedoch oftmals bis zu 85%). In der Freistellungsphase ist der Beschäftigte von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, bezieht jedoch weiterhin sein angepasstes Gehalt.
Wie funktioniert das Modell?
Bei diesem Altersteizeitmodell, dem sogenannten Teilzeit- oder Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit ebenfalls auf die Hälfte reduziert. Diese reduzierte Arbeitszeit wird aber nicht in zwei Blöcke (Vollzeit / Freizeit) aufgeteilt, sondern über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Man spricht deshalb auch von der „wahren“ Altersteilzeit.
Vorzüge des Modells
Großer Vorteil dieses besonderen Altersteilzeitmodells ist, dass trotz vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand keine Abzüge in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber zusätzliche Rentenbeiträge in Höhe von insgesamt mindestens 80 Prozent zu entrichten hat, wobei dies beschränkt ist auf höchstens 90 Prozent der Beiträge, die für das Regelarbeitsentgelt fällig wären (begrenzt wiederum durch die Beitragsbemessungsgrenze). Für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag muss der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile allein zahlen. Die Regelungen gelten für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit. So werden also die durch das herabgesetzte Gehalt bedingten Renteneinbußen etwas abgefedert beziehungsweise die Rentenansprüche durch die Zusatzleistungen des Arbeitgeber aufgestockt. Trotz der Ende 2009 weggefallenen Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es darüber hinaus auch vom Arbeitsamt Aufstockungsbeträge und in einigen werden bis heute in einigen wichtigen Branchen (Metall + Elektro, Chemie) Altersteilzeitvereinbarungen in Tarifverträgen gefördert.
Vorzüge des Modells
Wie die verbliebene Arbeitszeit abgearbeitet wird, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gemeinsamer Absprache entscheiden. So ist neben der klassischen Halbtagsbeschäftigung zum Beispiel auch eine Reduzierung der Wochenarbeitstage oder ein projektgebundener Einsatz möglich.
Neben den oben genannten Vorzügen (Bindung und Transfer von Knowhow, u.a.) besteht ein weiterer Vorteil für den Arbeitgeber an dem diesem Teilzeitmodell darin, dass er sich erhebliche altersbedingte Krankheitskosten spart. Ein älterer Arbeitnehmer, der nur noch die Hälfte der Arbeitsleistung erbringen muss, schont dadurch seine Gesundheit, bleibt leistungsfähiger und fällt weniger oft krankheitsbedingt aus. Für den Arbeitnehmer bietet dieses Altersteilzeitmodell die Möglichkeit, nicht abrupt, sondern gleitend aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Eine mögliche altersbedingte Reduzierung der Leistungsfähigkeit wird durch die deutlich verringerte Arbeitszeit kompensiert. Weiterhin bleiben dem Arbeitnehmer bis zum Erreichen des Rentenalters seine sozialen Kontakte aus dem Erwerbsleben erhalten.
Für wen eignet sich das Modell besonders?
Dieses Modell ist besonders geeignet für Arbeitgeber, in deren Unternehmen die Altersstruktur durch frühzeitiges Ausscheiden älterer Mitarbeiter gesteuert werden soll. Dies ist vornehmlich der Fall in produzierenden Unternehmen, in denen die Mitarbeiter größeren körperlichen Belastungen ausgesetzt sind und daher mit altersbedingt steigenden Ausfällen zu rechnen ist.
Dementsprechend wählen auch Arbeitnehmer, die hohen physischen Belastungen bei der Arbeit ausgesetzt sind und denen dadurch gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, gern diese Art der Vorruhestandsregelung. All diejenigen Arbeitnehmer, die vor Eintritt in das Rentenalter vollständig aus dem Berufsleben aussteigen wollen, wählen dieses Modell.
Für wen eignet sich das Modell besonders?
Arbeitgeber, die Schwierigkeiten haben, geeignete Fachkräfte für ihr Unternehmen zu finden, haben damit die Möglichkeit, dadurch entstehende etwaige Engpässe zu überbrücken. Durch Altersteilzeit im Teilzeitmodell können besonders qualifizierten Arbeitnehmer länger an das Unternehmen gebunden werden. Auch in den Fällen, in denen die Anleitung bzw. Anlernung junger bzw. unerfahrener Mitarbeiter längere Zeit in Anspruch nimmt, bietet sich diesen Modell an. Die älteren Arbeitnehmer können über einen langen Zeitraum ihre Fachkenntnisse und Erfahrungen an die jüngeren bzw. unerfahreneren Mitarbeiter weitergeben.
Andererseits empfiehlt sich dieses Teilzeitmodell für all diejenigen Arbeitnehmer, die sich kein abruptes Ende des Berufslebens, sondern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand wünschen. Ein wesentlicher Lebensinhalt – die Arbeitswelt mit all ihren Strukturen – bleibt ihnen in gut erträglichem Umfang erhalten. Darüber hinaus bleiben sie in Kontakt mit ihren Arbeitskollegen und erhalten sich so einen wichtigen Teil des sozialen Umfelds.
Auf was muss man achten?
Die rechtlichen Vorgaben regeln die Vorschriften des Altersteilzeitgesetzes, bei Tarifbindung des Arbeitgebers möglicherweise in Verbindung mit Regelungen aus dem Tarifvertrag. Vor allen Dingen ist wichtig, dass vor Beginn der Altersteilzeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine schriftliche Altersteilzeitvereinbarung (= Änderung des Arbeitsvertrages) geschlossen werden muss. In dieser den bisherigen Arbeitsvertrag ergänzenden Vereinbarung werden alle wichtigen Details wie die Reduzierung der Arbeitszeit auf 50%, die konkrete Dauer der Anspar- und Freistellungsphase, die Höhe der Vergütung inklusive des Aufstockungsbetrages, etc. geregelt. Bei der Erstellung derartiger Verträge ist größte Sorgfalt geboten, weswegen man hiermit anwaltliche Spezialisten beauftragen sollte.
Auf was muss man achten?
Bei dem Teilzeitmodell gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie beim Blockmodell. Neben dem Altersteilzeitgesetz sind bei Tarifbindung des Arbeitgebers möglicherweise mit Regelungen aus dem Tarifvertrag zu beachten. Auch hier ist wichtig, dass vor Beginn der Altersteilzeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine schriftliche Altersteilzeitvereinbarung (= Änderung des Arbeitsvertrages) geschlossen werden muss. In dieser den bisherigen Arbeitsvertrag ergänzenden Vereinbarung werden alle wichtigen Details wie die Reduzierung der Arbeitszeit auf 50%, die Verteilung der reduzierten Arbeit (jeden Tag 50%, weniger Wochenarbeitstage?), die Höhe der Vergütung inklusive des Aufstockungsbetrages, etc. geregelt. Bei der Erstellung derartiger Verträge ist größte Sorgfalt geboten, weswegen man hiermit anwaltliche Spezialisten beauftragen sollte.
Welches Modell passt besser?
Ob Blockmodell oder Teilzeitmodell – beide Modelle haben ihre Vorzüge. Es gilt, für jedes Unternehmen, für jeden Arbeitgeber sowie möglichst für jeden Arbeitnehmer das optimale Modell herauszufinden. Welches der beiden vorgestellten Altersteilzeitmodelle am besten passt, ist von vielerlei Faktoren abhängig. Dabei werden die betrieblichen Belange und die konkrete Situation im Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein. Es muss eine Abwägung zwischen den unternehmerischen Interessen des Arbeitsgebers und den persönlichen Interessen der Arbeitnehmer vorgenommen werden, da eine Altersteilzeitvereinbarung von keiner der beiden Seiten erzwungen werden kann. Insofern bedarf es der wechselseitigen Überzeugung bezüglich der jeweiligen Vorteile von Altersteilzeit. Die Spezialisten von audalis helfen gerne bei diesem schwierigen Prozess, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.