ALTERSTEILZEIT: Ausschluss einer Inflationsausgleichsprämie
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 05.03.2024 (14 Sa 1148/23) den tariflichen Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase der Altersteilzeit bestätigt.
Konkret handelt es sich um einen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. und der Gewerkschaft ver.di.
Der Tarifvertrag gestaltet die Inflationsausgleichsprämie als arbeitsleistungsbezogenen Vergütungsbestandteil. Die Tarifvertragsparteien wollen die Betriebstreue prämieren und die Mitarbeiter auch künftig an den Betrieb binden.
Auf Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit trifft das nicht zu, da sie dem Betrieb nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund kann ihnen ein Anspruch auf die Prämie verwehrt werden.
Daran ändert auch nichts, dass Mitarbeiter in der Passivphase ebenso wie alle anderen Mitarbeiter von der Inflation betroffen sind. Die Inflationsausgleichsprämie muss nicht vorrangig dem Ausgleich der Inflation dienen. Die Tarifvertragsparteien durften rechtlich zulässig auf die Betriebstreue abstellen.
Das Gericht stellte auch klar, dass die tarifliche Differenzierung auch keine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt. Es läge keine Ungleichbehandlung gegenüber außertariflichen Beschäftigten vor.
Sollten Sie Fragen zu Zeitwertkonten haben, melden Sie sich. Wir beraten Sie gern.