audalis erstreitet Urteil vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur Frage: Kann ein Gesellschaftergeschäftsführer (Organ einer Gesellschaft) ein Zeitwertkonto einrichten?

Urteil: Zeitwertkonto für Gesellschaftergeschäftsführer möglich.

Mit Urteil vom 14.11.2017, Az. 9 K 9235/15 hat der 9. Senat des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg entschieden, dass grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses ein Zeitwertkonto eingerichtet werden kann. Die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers hat keinen Einfluss auf die Zuflussfiktion gem. § 11 Abs. 1 EstG (Versteuerung des Arbeitslohnes erst bei Auszahlung). Insoweit besteht nach der Überzeugung des erkennenden Senates zumindest im hier entschiedenen Fall eines sog. Minderheits-Gesellschaftergeschäftsführers kein Grund für eine abweichende rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes gegenüber dem Fall eines sog. bloßen Fremdgeschäftsführers, der nicht (auch) eine Gesellschafterstellung im betreffenden Unternehmen innhat.

Die Revision gegen das Urteil ist zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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