Das Gericht stellte in diesem Urteil vom 15.06.2010 unter dem Aktenzeichen 3 AZR 334/06 heraus, dass die Frage, ob die Rechte aus einem Versicherungsverhältnis zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei Insolvenz des Arbeitgebers der Masse zustehen oder dem Arbeitnehmer, sich danach entscheidet, ob nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages noch die Möglichkeit besteht, das Bezugsrecht zu widerrufen.
Aktuelles
Du bist hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Rechtsprechnung3 / Insolvenzversicherung4 / BAG: Einbeziehen der Rechte aus einem Versicherungsverhältnis
Rechtsanwälte