Bei Zeitwertkonten kein Widerrufsvorbehalt möglich
Sollte der gesetzliche Normalfall nach § 159 VVG – die Einräumung eines widerruflichen Bezugsrechts durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer gegenüber dem Arbeitnehmer als Versicherten – vorliegen, hat der versicherte Arbeitnehmer vorher lediglich eine Hoffnung auf die später fällig werdende Leistung. In diesem Fall stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag der Masse zu. Hieraus folgt, dass […]