Gehaltsumwandlung für den vorzeitigen Ruhestand – Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.02.2018
Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand führt nicht zu Lohnzufluss Urteil vom 22.2.2018 VI R 17/16 Folgendes veröffentlichte der Bundesfinanzhof auf seiner Webseite: „Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22. Februar 2018 VI R […]