Das Wertguthaben ist sicher – auch im Falle einer Unternehmensinsolvenz
Eine Insolvenzsicherung schützt die angesparten Wertguthaben zuverlässig – egal, ob für Altersteilzeit- oder Lebensarbeits- bzw. Zeitwertkonten. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz sorgt das audalis-Verpfändungsmodell dafür, dass die den Arbeitnehmern zustehenden Wertguthaben nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern von den audalis-Treuhändern an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden können. Auf der Seite erfahren Sie, wie das Modell konkret funktioniert, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie Sie davon profitieren.
Was ist Insolvenzsicherung?
Insolvenzsicherung ist der der Schutz von Vermögenswerten für den Fall einer Unternehmensinsolvenz. Durch eine wirksame Insolvenzsicherung wird verhindert, dass diese Vermögenswerte vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse gezogen werden können und damit für die ursprünglichen Gläubiger weitestgehend verloren gehen.
Unter der Insolvenzsicherung von Wertguthaben versteht man die Vorkehrungen des Arbeitgebers, die im Rahmen von Zeitwertkonten (Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit) angesparten Wertguthaben der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, gegen den Ausfall bzw. den Verlust im Falle der Insolvenz des Unternehmens zu schützen.
Mit dem audalis-Zeitwertkontenmodell zur Insolvenzsicherung sind sowohl der Arbeitgeber (als gesetzlich Verpflichteter) als auch die Arbeitnehmer umfänglich gegen den Ausfall der angesparten Wertguthaben im Falle einer Insolvenz des Unternehmens geschützt.
Warum ist Insolvenzsicherung so wichtig?
Schützen Sie Ihr Wertguthaben mit einer Insolvenzsicherung
Arbeitnehmer bauen – zum Zwecke der späteren Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung – ein Wertguthaben auf, indem sie sich Bestandteile ihrer Arbeitsvergütung (laufender Lohn, Prämien, Sonderzahlungen, etc.) nicht auszahlen lassen, sondern in Zeitwertkonten (Altersteilzeit, Lebensarbeitszeit) einbringen. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers während der Altersteilzeit besteht allerdings regelmäßig die Gefahr, dass diese erarbeiteten und damit schon verdienten Vergütungsbestandteile vom Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse gezogen werden. Im Insolvenzfall ist eine zweckmäßige Verwendung der Wertguthaben zur Freistellung, aber auch eine Auszahlung an die Arbeitnehmer nicht mehr möglich. Außerdem wird die Insolvenzmasse üblicherweise erst nach vielen Jahren und dann an alle Insolvenzgläubiger gemäß ihrer Quote verteilt. Ohne Insolvenzsicherung würden die Arbeitnehmer wie alle anderen Insolvenzgläubiger behandelt werden und nur einen Bruchteil ihres angesparten Wertguthaben aus der zumeist geringen, noch zu verteilenden Insolvenzmasse erhalten.
Der eigentliche Verwendungszweck der Wertguthaben, nämlich dass die angesparten Beträge der Finanzierung einer zukünftigen Freistellung dienen und erst zu dem festgelegten späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, kann nicht mehr erfüllt werden, eine wirksame Insolvenzsicherung schützt die Arbeitnehmer zumindest aber vor dem Verlust der von ihnen angesparten Wertguthaben.
Gesetzliche Hintergründe zur Insolvenzsicherung – Historie
In dem mitunter langen Zeitraum der Ansparung der Wertguthabens bis hin zur vereinbarungsgemäßen Verwendung (geplante Freistellung mit Auszahlung) kann viel geschehen, unter anderem auch eine Insolvenz des Arbeitgebers stattfinden. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Bereich der Altersteilzeit im Altersteilzeitgesetz (AltTZG; Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Juli 2019 (BGBl. I S. 1066) Regelungen getroffen, die den Arbeitgeber verpflichten, die angesparten Wertguthaben der Arbeitnehmer gegen einen Verlust im Falle einer Insolvenz des Unternehmens zu schützen.
Die gesetzliche Grundlage zur Insolvenzsicherung von Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten ist das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze, das sogenannte „Flexi-II“-Gesetz vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940). Mit diesem Gesetz wurden die wesentlichen Bestimmungen für die Einführung und Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten im Vierten Buch des Sozialgesetzbuchs – Sozialversicherung (SGB IV) ergänzt bzw. novelliert. Mit dem „Flexi-II“-Gesetz wollte der Gesetzgeber mehr Rechtssicherheit bei der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten herstellen und für mehr Rechtsklarheit hinsichtlich der Abgrenzung von anderen Formen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung sorgen. Zudem sollten Defizite beim gesetzlich angeordneten Insolvenzschutz für diese Form von Wertguthaben behoben und eine beschränkte Portabilität der Guthaben bei einem Arbeitgeberwechsel eingeführt werden. Wertguthaben in Form von Lebensarbeitszeitkonten hätten, so die Gesetzesbegründung, durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitgestaltung vom 6. April 1998 („Flexigesetz“) beachtlich an Bedeutung gewonnen und stellten angesichts ihrer überaus großen Einsatzbandbreite einen wichtigen Pfeiler bei der Organisation und der Durchführung von Arbeitszeitflexibilisierungen in den Betrieben und Unternehmen dar.
Für Altersteilzeit und Zeitwertkonten gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
Altersteilzeit
- gesetzliche Pflicht gem. § 8a AltTzG „..., ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben (...) in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern.“
Zeitwertkonten
- gesetzliche Pflicht gem. § 7e Abs. 1 SGB IV (nach FLEXI II) „... Die Vertragsparteien treffen (...) Vorkehrungen, um das Wertguthaben (...) gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern (...)“
Für Altersteilzeit und Zeitwertkonten gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
Altersteilzeit
- gesetzliche Pflicht gem. § 8a AltTzG „..., ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben (...) in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern.“
Zeitwertkonten
- gesetzliche Pflicht gem. § 7e Abs. 1 SGB IV (nach FLEXI II) „... Die Vertragsparteien treffen (...) Vorkehrungen, um das Wertguthaben (...) gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern (...)“
Wie funktioniert das audalis-Modell zur Insolvenzsicherung?
Der Gesetzgeber hatte bei der Ausgestaltung der Insolvenzsicherung zunächst nur eine Auslagerung der Wertguthaben aus dem Vermögen des Arbeitgebers vorgesehen. Wegen des damit verbundenen hohen administrativen Aufwandes wäre dies insbesondere für die viele mittelständische Unternehmen jedoch eine Hinderungsgrund gewesen, ihren Belegschaften Altersteilzeit oder Zeitwertkonten anzubieten, was den gesetzgeberischen Zielen zuwidergelaufen wäre. Nach entsprechenden Hinweisen im Gesetzgebungsverfahren wurde das Flexi-II-Gesetz dahingehend erweitert, dass seither auch Verpfändungsmodelle als ausreichende Insolvenzsicherung anerkannt sind.
Bei dem Insolvenzsicherungsmodell von audalis-Zeitwertkonten handelt es sich um ein solches Verpfändungsmodell. Dabei wird das angesparte Vermögen der Arbeitnehmer (Wertguthaben) nicht ausgelagert, sondern verbleibt zunächst beim Arbeitgeber. Auf der Grundlage rechtsgutachterlich geprüfter Verträge wird dieses angesparte Vermögen dann insolvenzfest an die audalis-Treuhänder verpfändet. Damit besteht im Insolvenzfall Absonderungsrechte gemäß § 50 InsO an den Wertguthaben zugunsten des Treuhänders, welcher diese Rechte für die Arbeitnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzt. Durch unser bei zahlreichen Unternehmen implementierte Insolvenzsicherungsmodell konnte in mehr als 20 Jahren erfolgreich gewährleistet werden, dass das angesparte Wertguthaben den Arbeitnehmern auch im Insolvenzfall erhalten bleibt und den Arbeitnehmern zufließt.
Vorteile gegenüber anderen Modellen zur Insolvenzsicherung
Im Vergleich zu zu Insolvenzsicherungsmodellen, bei denen die Vermögenswerte an einen Dritten (üblicherweise Treuhänder) ausgelagert werden, bietet das Insolvenzsicherungsmodell von audalis-Zeitwertkonten mehrere Vorteile: Zum einen ermöglicht es dem Arbeitgeber, sich jederzeit, über die Höhe der zu sichernden Wertguthaben zu informieren, da es sich um sein eigenes Konto oder Depot handelt. Dieses Konto bzw. Depot ist lediglich mit einem Pfandrecht zugunsten der audalis-Treuhänder belegt. Des Weiteren handelt es sich bei den Vertragsgrundlagen zur Auslagerung der Wertguthaben bzw. der dafür erforderlichen Sicherheiten (sog. Contractual Trust Arrangement [CTA]) zumeist um rechtlich hochkomplexe Verträge, die somit entsprechend streitanfällig sind. Außerdem sind CTA-Lösungen wegen des hohen Verwaltungsaufwandes (Vermögensverwaltung) kostspielig und bedürfen erhöhter formaler Anforderungen: Die Treuhänder benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Hinsichtlich der von Versicherungsgesellschaften angebotenen Insolvenzsicherung mittels Einzelverpfändung ergeben sich ebenfalls gravierende Vorteile für das audalis Modell zur Insolvenzsicherung. Einerseits entfällt durch die kumulative Insolvenzsicherung der Wertguthaben aller Arbeitnehmer eines Unternehmens ein Großteil des Buchungs- und Verwaltungsaufwandes und die Kosten reduzieren sich entsprechend (es entfallen die Abschlussprovisionen). Andererseits ist der betroffene Arbeitnehmer im Insolvenzfall ggf. für die Abrechnung und Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich, weil diese Dienstleistungen – anders als beim Insolvenzsicherungsmodell von audalis-Zeitwertkonten – in Einzelverpfändungsmodellen oftmals nicht enthalten sind.
Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Insolvenzsicherung vorliegen?
Das Insolvenzsicherungsmodell von audalis-Zeitwertkonten sichert auf der Grundlage einfacher, rechtsgutachterlich geprüfter Verträge die Wertguthaben der Arbeitnehmer eines Unternehmens ab. Dazu bedarf es der Unterzeichnung eines zweiseitigen Vertrages (Sicherungsvertrag) und des Abschlusses einer Verpfändungsvereinbarung. Mit letzterer werden die Sicherheiten (Rückdeckungsfinanzprodukte im Wert der Wertguthaben der Arbeitnehmer des Unternehmens) an die Treuhänder von audalis Berlin legal verpfändet. Anders als bei Banken oder Versicherern ist der Arbeitgeber bei der Wahl des Finanzproduktes völlig frei und kann Guthabenkonten, Rückdeckungsversicherungen, Einzelwertpapiere, Wertpapierdepots oder auch Fest– und Termingelder verpfänden. Ein besonders vorteilhaftes Mittel zur Insolvenzsicherung ist die Stellung einer Garantie oder Bürgschaft einer deutschen Bank oder Versicherungsgesellschaft, weil hier für den Arbeitgeber die Möglichkeit entsteht, mit der durch die Bürgschaft erlangten, zusätzlichen Liquidität eine (Eigenkapital-)Rendite zu erwirtschaften, weshalb dieses Sicherungsmittel sich zunehmender Beliebtheit erfreut.
Mit dem Insolvenzsicherungsmodell von audalis-Zeitwertkonten sind sowohl die Arbeitnehmer als auch der gesetzlich zur Insolvenzsicherung verpflichtete Arbeitgeber vollumfänglich und rechtssicher gegen den Ausfall der angesparten Wertguthaben im Falle einer Unternehmensinsolvenz geschützt.
Zeitwertkonten von audalis –
Flexibilität und Sicherheit für Ihre Arbeitszeitgestaltung.
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