Mehr Lebenszeit dank cleverem Zeitkonto.
Ein Lebensarbeitszeitkonto begleitet Sie durch Ihr gesamtes Berufsleben: Sie sparen Überstunden, Gehaltsanteile oder Boni brutto an und wandeln sie später in bezahlte Freistellungen wie Sabbaticals, Pflegezeiten, Teilzeit oder einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand um. Während Ihrer Auszeit bleiben Sie in vollem Umfang kranken- und rentenversichert. Alle Regeln – von der Einzahlung über die Freistellung bis zur Insolvenzsicherung – werden individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart. Diese Seite informiert Sie praxisnah, wie das Modell funktioniert, welche Vorteile es bietet und wie Sie Ihr Arbeitsleben langfristig selbstbestimmt und sicher gestalten können.
Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto? Was ist damit möglich?
Auf einem Lebensarbeitszeitkonto legt der Arbeitnehmer bereits erarbeitete Zeit für spätere Freistellungen von der Arbeit an. Dabei wird die Zeit in Geld umgerechnet und in Form eines Wertguthabenkontos geführt. Später kann er dann je nach Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber diese angesparte Zeit für eine Freistellung von der Arbeit, für die Pflege der Eltern, die Betreuung von Kindern oder ein Sabbatical verwenden. Aber auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Alter oder sogar ein Vorruhestand sind damit möglich. Entscheidend ist dabei, dass trotz der Freistellung von der Arbeit weiterhin voller Sozialversicherungsschutz für den Arbeitnehmer besteht.
Arbeitsentgelt
Überstunden
Urlaubstage
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld
Leistungsprämien
Zuschüsse des Arbeitsgebers
gegen Insolvenzfall abgesichert & ggf. verzinst
Arbeitszeitreduzierung im Alter
Vorruhestand
Elternzeit
Pflegezeit
Teilzeitarbeit
Sabbatical
Rechtsgrundlagen
Ein Lebensarbeitszeitkonto kann den Arbeitnehmer sein gesamtes Berufsleben begleiten. Auf diesem Konto legt er bereits erarbeitete Zeit oder umgewandelte Gehaltsbestandteile für spätere Freistellungen von der Arbeit an. Dabei wird die Zeit in Geld umgerechnet und in Form eines Wertguthabenkontos geführt. Später kann er dann je nach Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber diese angesparte Zeit für eine Freistellung von der Arbeit z.B. für die Pflege der Eltern, die Betreuung von Kindern oder ein Sabbatical verwenden. Aber auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Alter oder sogar ein Vorruhestand sind damit möglich. Entscheidend ist dabei, dass trotz der Freistellung von der Arbeit weiterhin voller Sozialversicherungsschutz für den Arbeitnehmer besteht. Die rechtlichen Grundlagen für die Insolvenzsicherung finden sich im Sozialgesetzbuch IV (Zeitwertkonten) bzw. im Altersteilzeitgesetz (Altersteilzeitkonten):
Altersteilzeit
- gesetzliche Pflicht gem. § 8a AltTzG „…, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben (…) in geeigneter Weise gegen das Risiko seiner Zahlungsunfähigkeit abzusichern.“
Zeitwertkonten
- gesetzliche Pflicht gem. § 7e Abs. 1 SGB IV (nach FLEXI II) „Die Vertragsparteien treffen (…) Vorkehrungen, um das Wertguthaben (…) gegen das Risiko der Insolvenz des Arbeitgebers vollständig abzusichern (…)“
Welche Rahmenbedingungen sind nötig?
Wichtigste Voraussetzung ist die Bereitschaft des Arbeitgebers, Lebensarbeitszeitkonten für seine Mitarbeiter einzurichten, denn eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es bisher nicht. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber unter Berücksichtigung seiner Interessen und betrieblichen Belange den Rahmen für die Regelungen zu den Zeitwertkonten, z.B. welche Gehaltsbestandteile angespart werden können und welche Formen und Zeiten der Freistellung er gewähren möchte. Er bestimmt die Art und Weise der Anlage der Wertguthaben und die Form der Administration und die Art und Weise der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzsicherung. Ist der Arbeitgeber tarifvertraglich gebunden, kann der Tarifvertrag Regelungen zu Lebensarbeitszeitkonten vorsehen.
Wer kann das Lebensarbeitszeitkonto nutzen? Für welche Mitarbeiter bieten sich Lebensarbeitszeitkonten an?
Alle Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber bestimmt, können Lebensarbeitszeitkonten einrichten. Der Arbeitgeber wird lediglich darauf achten, dass durch die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten seine betrieblichen Belange nicht beeinträchtigt werden.
Aus Sicht der Arbeitnehmer bieten sich Lebensarbeitszeitkonten immer dann an, wenn der Arbeitnehmer irgendwann in der Zukunft eine längere Auszeit oder eine Arbeitszeitreduzierung plant.
Für welche Zwecke eignet sich eine Freistellung der Mitarbeiter?
Ein Zweck für die Freistellung ist gesetzlich nicht vorgegeben. Alle Zweckbestimmungen sind daher möglich, so z.B. die Pflege der Eltern oder von Angehörigen, die Betreuung von Kindern, Auszeiten für Weiterqualifizierungen oder Sabbaticals.
Rechte, Pflichten und Ansprüche während der Freistellung (z.B. sozialversicherungsrechtliche Ansprüche)
In den Zeiten der Freistellung ist der Arbeitnehmer weiterhin Angestellter des Unternehmens und sein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht während der Dauer der Freistellung ununterbrochen fort. Er behält insofern alle arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben und er bleibt weiterhin gesetzlich kranken- und rentenversichert.
Beispiel-Rechnung
Über unseren hier verlinkten Zeitwertkontenrechner kann der anzusparende Betrag eingegeben werden und Sie können die mögliche Freistellungszeit berechnen.
Zwei einfache Beispiele:
- In der Ansparphase werden zum Beispiel 75 % des Brutto-Gehaltes ausgezahlt und 25 % angespart. Auf diese Weise können für jeweils 3 Monate Ansparung ein Monat Freistellung mit einer Gehaltsauszahlung in Höhe von 75 % erreicht werden.
- Ein Mitarbeiter spart jeden Monat 10% seines Gehaltes an. Nach 10 Monaten kann er dann einen Monat zu 100 % Gehaltszahlung freinehmen.
Gehaltszahlung während der Freistellung
Die Gehaltszahlung erfolgt in dem vereinbarten Umfang weiter. In der Ansparphase findet eine Auszahlung des vereinbarten Gehalts abzüglich des anzusparenden Betrages statt. In der Auszahl- bzw. Freistellungsphase wird dann – je nach Vereinbarung – das zuvor angesparte Gehalt ausgezahlt.
Vor- und Nachteile des Langzeitkontos
Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht neben der Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit in der späteren Versteuerung des Verdienstes (nachgelagerte Versteuerung), die zu steuerlichen Einsparungen führen kann. Gleiches gilt im Falle zukünftiger Beitragsermäßigungen in der Sozialversicherung: auch hier kann bei der späteren Verbeitragung eine Ersparnis stehen.
Die Vorteile einer Einführung von Langzeitkonten für den Arbeitgeber sind eine verbesserte Personalplanung, zufriedenere Arbeitnehmer (Mitarbeiterbindung) und eine Verringerung von altersbedingten Krankheitskosten.
Nachteilig für den Arbeitnehmer kann sich zum Beispiel auswirken, wenn sein Wertguthaben beim Arbeitgeber nicht verzinst wird und es in der Auszahlung infolge der Inflation einen geringeren monetären Wert hat. Dem kann aber durch eine gut verzinste, sichere Wertanlage der Wertguthaben vorgebeugt werden. Außerdem kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, zukünftige Lohnsteigerungen bei der Wertguthabenbildung zu berücksichtigen.
Absicherung des Wertguthabens im Falle einer Insolvenz
Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass Lebenszeitkonten gegen den Verlust in einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein müssen. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen:
Beim audalis-Zeitwertkonto erfolgt die Insolvenzsicherung durch eine Verpfändung von Vermögenswerten (z.B. Bankguthaben, Fondsvermögen oder Zahlungsansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen) oder durch die Stellung einer Bankgarantie bzw. -bürgschaft, dies auf der Grundlage eines abstrakten Schuldversprechens. Hierbei ist der Arbeitgeber in der Wahl des Sicherungsmittels vollkommen frei.
Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ist bei einer wirksamen Insolvenzsicherung z. B. mit unserem audalis-Modell eine abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger nach § 50 Insolvenzordnung (InsO) sichergestellt, so dass die Wertguthaben nicht in die Insolvenzmasse fließen und daher vom Insolvenzverwalter nicht zu Lasten der Arbeitnehmer an die Insolvenzgläubiger verteilt werden können. Stattdessen sorgen die Treuhänder von audalis Berlin legal durch die Verwertung der vom Arbeitgeber gestellten Sicherheiten dafür, dass der Arbeitnehmer sein angespartes Wertguthaben netto ausgezahlt bekommt und auch die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Absicherung des Wertguthabens / Was passiert im Falle einer Insolvenz?
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Lebenszeitkonten gegen den Verlust in einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers gesichert sein müssen. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen:
Beim audalis Zeitwertkonto erfolgt die Insolvenzsicherung durch eine Verpfändung von Vermögenswerten oder die Stellung einer Bankbürgschaft oder Garantie auf Grund eines abstrakten Schuldversprechens.
Im Fall der Insolvenz ist bei einer wirksamen Insolvenzsicherung z. B. bei dem audalis-Modell, eine abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger nach § 50 Insolvenz Ordnung (InsO) möglich, so dass die Wertguthaben nicht in die Insolvenzmasse fließen und daher vom Insolvenzverwalter nicht zu Lasten der Arbeitnehmer verteilt werden können.
Auszahlung des Wertguthabens
Das Wertguthaben wird auf Grundlage der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelten Regelungen in der Betriebs- oder Wertguthabenvereinbarung ausgezahlt. In dem Fall spricht man von einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Wertguthabens während der Freistellungsphase des Arbeitnehmers. Die Auszahlung erfolgt vertragsgemäß und wie von den Arbeitsvertragsparteien ursprünglich bezweckt. Anders verhält es sich bei einem Störfall:
Was ist ein Störfall?
Ein Störfall liegt vor, wenn ein im Rahmen flexibler Arbeitszeitregelungen gebildetes Wertguthaben nicht entsprechend der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarung für eine Freistellung von der Arbeitsleistung verwendet werden kann. Gründe sind:
- die Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Arbeitgebers,
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Eintritt von Erwerbsminderung oder Tod des Arbeitnehmers,
- die Verwendung des Wertguthabens für Zwecke einer betrieblichen Altersvorsorge in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen,
- die Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung.
Im Störfall werden für den beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Soweit das Wertguthaben versteuert werden muss, wird außerdem die Lohnsteuer fällig.
Ein Störfall tritt auch dann ein, wenn der Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt, dass
- für ein Wertguthaben keine wirksame Insolvenzschutzregelung getroffen wurde,
- die gewählten Sicherungsmittel nicht geeignet sind,
- die Sicherungsmittel in ihrem Umfang das Wertguthaben um mehr als 30 Prozent unterschreiten oder
- die Sicherungsmittel den im Wertguthaben enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht umfassen
und der Arbeitgeber den Mangel nicht innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Rentenversicherungsträgers heilt.
Kommt die Ausnahmeregelung nicht zur Anwendung, so sind im Störfall nur die Teile des Wertguthabens beitragspflichtig, die bereits im Zeitpunkt der Arbeitsleistung beitragspflichtig gewesen wären, wenn sie nicht in das Wertguthaben übertragen worden wären.
Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beiträge jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend. Die Beiträge aus nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben werden grundsätzlich mit den Beiträgen der Entgeltabrechnung des Kalendermonats fällig, der auf den Monat folgt, in dem der Störfall eingetreten ist beziehungsweise im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers die Mittel für die Beitragszahlung verfügbar sind.
Bei Eintritt von Arbeitslosigkeit werden die Beiträge nicht sofort fällig. Der Arbeitslose hat sechs Kalendermonate lang Zeit, mit seinem späteren Arbeitgeber die Übernahme der bislang erarbeiteten Wertguthaben zu Freistellungszwecken zu vereinbaren. Ist ein solcher Arbeitgeber nicht vorhanden oder der Folgearbeitgeber nicht zur Übernahme bereit, kann das Wertguthaben – allerdings unter Ausschluss des Rückflusses an den Arbeitnehmer – auch auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden.
Angebot des audalis-Zeitwertkontenteams
Das Zeitwertkonten-Team der Rechtsanwaltskanzlei audalis Berlin legal bietet schon seit über 20 Jahren umfassende Beratungsleistungen zum Thema Zeitwertkonten an und übernimmt anschließend auch die Implementierung, Verwaltung und gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung der Konten. Die audalis-Treuhänder verfügen über langjährige Erfahrungen und fundiertes Spezialwissen bei der Beratung über und der Betreuung von Arbeitszeitkonten / Zeitwertkonten. Durch besondere Qualifikationen, Fachkenntnisse insbesondere im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht und praktisches Erfahrungswissen findet eine umfassende Betreuung und Beratung zu Zeitwertkonten statt. Die Kanzlei betreut als Treuhänder bundesweit über 400 Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen (vom Kleinstunternehmen bis zu Konzernen) mit insgesamt über 23.000 Zeitwertkonten.
Die audalis-Treuhänder bieten eine allen Arbeitgeberpflichten entsprechende professionelle Lösung für alle Aufzeichnungs- und Administrationsaufgaben im Zusammenhang mit Zeitwertkonten an. Der Datenaustausch sowie die Administration (Wertguthaben-Führung und Abrechnung) erfolgt auf der Basis eines speziell dafür entwickelten, sicheren Webtools mit individuell gestaltbaren Zugriffsrechten (Personalleiter, Arbeitnehmer, etc.). Auf diese Weise sind jederzeitige Informationen und ein optimales Reporting gewährleistet.
Die Implementierung erfolgt innerhalb weniger Tage nach Abschluss der notwenigen Verträge und der Bereitstellung der erforderlichen Sicherungsmittel. Das audalis-Zeitwertkontenmodell zeichnet sich aus durch:
- geringen Verwaltungs-, Buchungs- und Überweisungsaufwand für den Arbeitgeber,
- Unabhängigkeit von Finanzdienstleistern bei der Auswahl des Sicherungsprodukts sowie
- geringe Kosten aufgrund der einfachen und schlanken Vertrags- und Administrationsstruktur.
In Vorbereitung der Implementierung berät das audalis-Zeitwertkontenteam den Arbeitgeber auch gesondert in Bezug auf die Erstellung von Wertguthaben- oder Betriebsvereinbarungen (= arbeitsrechtliche Vertragsgrundlage) und stellt dem Arbeitgeber individuell auf seine Interessen zugeschnittene Lösungen zur Verfügung.
Zeitwertkonten von audalis –
Flexibilität und Sicherheit für Ihre Arbeitszeitgestaltung.
Verwandte Themen
Weiterführende Informationen
Arbeitszeitkontenmodelle
Mehr Selbstbestimmung im Berufsalltag gewinnen Mit Arbeitszeitkontenmodellen können Sie Ihre Arbeitszeit flexibel an persönliche und berufliche Bedürfnisse anpassen – ob...
Altersteilzeit Wertguthaben
Flexibel sparen und entspannt in die Altersteilzeit starten Mit dem Wertguthaben in der Altersteilzeit sparen Sie während der aktiven Phase...
Wertguthaben
Wertguthaben: Zeit sparen, Freiheit gewinnen Mit einem Wertguthaben können Sie Teile Ihres Gehalts oder Überstunden brutto ansparen, um später bezahlte...