Altersteilzeit und abschlagsfreie Rente mit 63
Für alle die sich mit dem Thema abschlagsfreie Rente im Alter beschäftigen gibt es folgende Neuigkeiten:
Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni 2014 ist für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung eine abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr möglich. Dies kann elementare Auswirkungen auf bestehende Altersteilzeitverträge haben. Häufig ist nämlich geregelt, dass die Altersteilzeit endet, sobald der Mitarbeiter Anspruch auf eine ungeminderte Altersrente hat, was somit zu einem Störfall, also einer Rückabwicklung der Altersteilzeit führen würde. Es empfiehlt sich, die Verträge diesbezüglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.
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